- In 6 Schritten reibungslos zur Rente: So soll es klappen
- Schritt 1: Rentenkonto klären
- Schritt 2: Rente ausrechnen lassen und Beratung nutzen
- Schritt 3: Finanzielle Situation sondieren
- Schritt 4: Mit dem Arbeitgeber sprechen
- Schritt 5: Rente beantragen
- Schritt 6: Auf den Rentenbescheid warten
- Fazit: So kannst du deine Zeit sinnvoll nutzen
Einfach so von heute auf morgen in den Ruhestand wechseln? Ganz so leicht solltest du dir den Wechsel aus dem Arbeitsleben nicht vorstellen. So oder so haben angehende Rentner*innen einiges zu erledigen, bevor das erste Ruhestandgeld auf dem Konto ist. In 6 Schritten kannst du reibungslos in den Ruhestand übergehen. Wir stellen sie dir vor.
Schritt 1: Rentenkonto klären
Der Gedanke an die Rente ist immer mit der Frage verbunden: Ab welchem Alter gibt es den Weg raus aus dem Job? Und: Wie viel Rente kriege ich überhaupt? Über das Renteneintrittsalter wird politisch viel diskutiert. Der Gesetzgeber hat die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Arbeitnehmer, die 1964 und später geboren sind, müssen bis zu ihrem 67. Geburtstag arbeiten. Wer früher geboren ist, kann zwischen seinem 65. und 66. Lebensjahr in den Ruhestand wechseln. Die genaue Altersgrenze kannst du hier nachlesen. Wer auf 45 Beitragsjahre kommt, kann nach der "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" früher (ab 63 Jahren) in den Ruhestand gehen. Insgesamt gab es 2021 rund 858.000 neue Beziehende, die eine Altersrente erhielten.
Besonderes Augenmerk solltest du auf deinen Versicherungslauf legen. Das sind die Zeiten, die du in die Kasse eingezahlt hast, die bei der Rente mitzählen und bares Geld wert sind. Die Einzahlung zur Rente übernimmt in Zeiten der Beschäftigung automatisch der Arbeitgeber. Stimmen die dort gemachten Angaben? Wenn nicht, solltest du eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen, das ist jederzeit formlos möglich.
Spätestens mit 43 Jahren werden die Versicherten von der Rentenversicherung hierzu automatisch aufgefordert. In einer Kontenklärung überprüft die Rentenversicherung das gesamte Versicherungskonto, um später einen nahtlosen Übergang in die Rentenzahlung zu gewährleisten. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Beitragszeiten sind maschinell übermittelt. Zum Beispiel fließen Zeiten der Ausbildungs-, Berufs- und Kindererziehungszeiten, ebenso Zeiten, in denen du Angehörige gepflegt hast, nicht automatisch ins Rentenkonto. Sie werden nur auf Antrag ergänzt. Unabhängig von einer Kontenklärung besteht auch sonst jederzeit die Möglichkeit, sich einen aktuellen Versicherungsverlauf zuschicken zu lassen. Je länger du mit der Kontenklärung wartest, desto größer ist der Aufwand zur Beschaffung der Nachweise. Es ist möglich, das Rentenkonto (auch Versicherungskonto genannt) online zu klären. Zum Versicherungskonto gehört auch die Sozialversicherungsnummer, die bei allen Kontakten zur DRV wichtig ist. Unser Tipp: Eine Kontenklärung und Beratung sind mindestens ein Jahr vor Beginn der Rentenzeit einzuleiten. So bleibt genügend Zeit, um Lücken zu schließen und Unstimmigkeiten zu klären.
Schritt 2: Rente ausrechnen lassen und Beratung nutzen
Wie viel Rente gibt es? Präzise Informationen liefert die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Ab dem 27. Geburtstag erhältst du, wie 31 Millionen andere Versicherte auch, Jahr für Jahr eine persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand deiner erworbenen Rentenansprüche. Außerdem gibt es eine Hochrechnung über den Betrag der voraussichtlichen Altersrente sowie die Rentenansprüche bei einer möglichen Erwerbsminderung. Besonders interessant sind diese Informationen ab dem 55. Lebensjahr. Basis sind die durch die Kontenklärung dokumentierten Rentenzeiten.
Thema könnten im Ausland erworbene Rentenzeiten sein, die entweder nicht erfasst sind oder zum Rentenbezug im Ausland berechtigen. Ergebnis ist die Bruttorente. Von ihr gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell Steuern ab.
Bevor du den Rentenantrag stellst, solltest du dich noch einmal beraten lassen. Rund 2.600 Versichertenberater*innen gibt es gesamten Bundesgebiet, die für eine ortsnahe, persönliche Verbindung zur DRV sorgen. Diese Serviceleistungen sind für die Versicherten kostenfrei. Sie helfen beim Ausfüllen des Rentenantrags, denn der Antrag ist nicht ohne. Sie können auch informieren zu Abschlägen, die bei früherem Rentenbeginn anfallen, zu möglichen Ausgleichszahlungen und zur steuerlichen Absetzbarkeit. Im Internet bietet der DRV eine Suchfunktion für Beratungspersonen. Außerdem gibt es eine Broschüre zur "Beratung in der Nachbarschaft". Ebenso gibt es Rentenberater*innen, die ein Honorar (200 bis 300 Euro) in Rechnung stellen. Unser Tipp: Nutze die kostenlose Beratung durch den Versicherungsberater der DRV (auch Versichertenälteste genannt).
Schritt 3: Finanzielle Situation sondieren
Parallel sollten angehende Ruheständler Kassensturz machen. Welche Kosten laufen jeden Monat auf? Fällt in Zukunft etwas weg? Es können geringere Ausgaben entstehen, wenn Fahrkosten und Versicherungen wegfallen. Welches Einkommen hast du? Üblicherweise ist die Rente deutlich geringer als du vielleicht erwartest.
Deshalb musst du genau kalkulieren. Auf der Habenseite können neben der Rente Sparguthaben, Lebensversicherungen, Dividenden aus Aktien oder Fonds, die Riester-Rente sowie betriebliche Altersvorsorge stehen.
Die Ausgaben sind in der Regel bekannt. Wie hoch ist die Miete? Gibt es Eigentum, das bei Bedarf möglicherweise zu verkaufen ist? Den Verkaufserlös kannst du dann zum Leben nutzen. Wie hoch sind die Kosten für den Lebensunterhalt? Sind größere Anschaffungen oder Reisen geplant? Unser Tipp: Spätestens ein Jahr im Voraus, optimal mit Anfang 60, solltest du dich darum kümmern. Die Daten für die Rente sind dann relativ verlässlich, und du kannst Stellschrauben nutzen, um finanziellen Problemen vorzubeugen. Wer mit größeren Geldbeträgen – etwa aus Riester-Vertrag oder eine Lebensversicherung – erwartet, sollte sich mit der Steuerberatung in Verbindung setzen.
Schritt 4: Mit dem Arbeitgeber sprechen
Es gibt keine Pflicht, den Chef oder die Chefin über den geplanten Ruhestand zu informieren. Bescheid wissen sollte dein*e Arbeitgeber*in dennoch. Das ist vor allem sinnvoll, wenn du trotz Rentenbezug weiterarbeiten (Teilzeit, als Berater*in tätig sein) möchtest oder dein*e Arbeitgeber*in Interesse hat. In Zeiten von Arbeitskräftemangel kann das durchaus sein.
Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, wenn der oder die Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht. Wer in Rente gehen will, muss kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Als angehende*r Rentner*in hast du keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn du vor dem 1. Dezember eines Jahres in Ruhestand gehst. Bleibst du aber bis einschließlich Dezember angestellt und gehst erst im Januar des Folgejahres in Rente, bekommst du das Weihnachtsgeld und musst es auch nicht zurückzahlen. Unser Tipp: Erst wenn mit der DRV alles geklärt ist, solltest du mit deinem Arbeitgeber reden. Der Besprechungstermin sollte vor der Kündigung liegen.
Schritt 5: Rente beantragen
Angehende Ruheständler müssen einen formellen Antrag auf Altersrente (R0100) einreichen, damit das Geld nach dem Ausstieg aus der Firma möglichst schnell und anschlussnah fließt. Die Vorbereitungen sind relativ einfach, wenn das Versicherungskonto bereits geklärt ist.
Die DRV empfiehlt, den Rentenantrag mindestens sechs Kalendermonate vor Rentenbeginn zu stellen. Aber: Es ist möglich, die Rente auch noch drei Monate rückwirkend zu beantragen. Dann fließt das Geld erst nachträglich und du brauchst ein finanzielles Polster, um die Zeit zu überbrücken.
Den Rentenantrag kannst du Online bei der DRV downloaden. Den ausgefüllten, unterschriebenen R0100 musst du dann entweder per Post an den Rentenversicherungsträger (DRV) senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben. Für den Rentenantrag sind in jedem Fall die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer-ID und IBAN für das Empfängerkonto notwendig.
Schritt 6: Auf den Rentenbescheid warten
In der Regel dauert es drei Monate, bis die Rentenversicherung deinen Rentenantrag geprüft und bearbeitet hat. Sicher hast du deine Rente, sobald der Rentenbescheid im Briefkasten liegt. Danach können angehende Ruheständler beruhigt Tschüss sagen.
Der Rentenbescheid enthält alle wichtigen Informationen:
- Rentenart: Welche Rente bekomme ich? (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
- Rentenhöhe: Wie viel bekomme ich jeden Monat?
- Rentenbeginn: Wann erhalte ich meine erste Zahlung?
- Rentendauer: Wie lange erhalte ich die Rente?
- Rentenberechnung: Welche Zeiten sind bei der Berechnung meiner Rente berücksichtigt?
- Versicherung: Wie bin ich kranken- und pflegeversichert?
Der Rentenbescheid ist eingetroffen und die erste Rentenzahlung auf dem Konto: Der neue Lebensabschnitt kann beginnen. Anregungen für deinen Ruhestand: Studieren für Senioren*innen, Sport betreiben, ehrenamtliche Arbeit beginnen, Nebenjob, Reisen, Familie und Freunde.
Unser Tipp: Der Rentenbescheid sollte etwa einen Monat vor Beginn des Ruhestands da sein. Wenn nicht, unbedingt nachhaken.
Fazit
Begonnen hat ein neuer Lebensabschnitt, den du nicht vertrödeln, sondern aktiv gestalten solltest. Gib deinem Alltag Struktur: Schon ein nachmittäglicher Spaziergang gliedert den Tag. Ebenso kann ein Tagesplan helfen. Freue dich über die viele Zeit, die dir zur Verfügung steht. Nun kannst du all die Dinge tun, die im Alltag früher untergegangen sind.
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