12 Posten für die Steuer: Was Rentner 2026 geltend machen können
Autor: Elisabeth von Sydow
Deutschland, Dienstag, 09. Juni 2026
Mit der richtigen Aufstellung können Rentner bei der Steuererklärung 2026 mehrere Ausgaben ansetzen – Belege und Nachweise sind entscheidend.
Auch als Rentner lohnt sich die Steuererklärung oft mehr, als viele denken. Denn es gibt eine ganze Reihe von Ausgaben, die sich weiterhin steuerlich geltend machen lassen. Wer diese Posten kennt und Belege gesammelt hat, kann seine Steuerlast spürbar senken oder sogar eine Erstattung bekommen. Gerade Gesundheitskosten, Versicherungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen spielen dabei häufig eine große Rolle. Viele Rentner lassen jedoch Geld liegen, weil sie Abzugsmöglichkeiten nicht nutzen oder unsicher sind. Welche 12 Ausgaben du in der Steuererklärung 2026 ansetzen kannst und worauf du achten solltest, zeigt dieser Artikel.
Rente und Steuererklärung: 12 Posten, die du clever absetzen kannst
Als Rentner kannst du je nach Lebenssituation viele Kosten steuerlich geltend machen, etwa Kranken- und Pflegebeiträge, Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen oder bestimmte Dienstleistungen im Haushalt. Zusätzlich spielen 2026 auch aktuelle Werte und Regeln eine Rolle, etwa der höhere Grundfreibetrag und der Besteuerungsanteil bei neuen Rentenfällen. Gerade bei der Suche danach, was Rentner 2026 von der Steuer absetzen können, geht es deshalb nicht nur um klassische Werbungskosten, sondern auch um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen. Hier die zwölf Posten im Überblick:
- Krankenversicherungsbeiträge: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.
- Pflegeversicherungsbeiträge: Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen.
- Krankheitskosten: Dazu gehören unter anderem Medikamente, Brille, Zahnersatz, Hörgeräte, Therapien und Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen.
- Pflegekosten: Hierunter fallen etwa ambulante Pflege, Heimkosten oder eine notwendige Haushaltshilfe wegen Krankheit oder Pflegebedarf.
- Behinderten-Pauschbetrag: Statt einzelner Belege kannst du je nach Grad der Behinderung einen Pauschbetrag ansetzen; im Artikel kann bis 7.400 Euro genannt werden.
- Haushaltshilfe/haushaltsnahe Dienstleistungen: etwa Putzen, Gartenarbeit, Waschen oder Pflege; die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent bis 4.000 Euro.
- Handwerkerleistungen: Begünstigt sind 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr; Materialkosten zählen nicht mit.
- Spenden: Spenden an begünstigte Organisationen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
- Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer kann steuerlich angesetzt werden.
- Steuerberatungskosten/Steuersoftware: Diese Kosten sind absetzbar, soweit sie mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen.
- Werbungskosten rund um die Rente: Dazu zählen insbesondere Rentenberatung, anteilige Kontoführungsgebühren oder Fachliteratur.
- Fahrtkosten: Fahrten zu Ärzten, Therapien, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden.
Wichtig ist: Nicht jeder Posten führt automatisch zu einer Rückerstattung, weil das Ergebnis immer von deiner tatsächlichen Steuerlast, den Nachweisen und den gesetzlichen Voraussetzungen abhängt.
Gesundheits- und Pflegekosten im Fokus: Darauf musst du vorab achten
Zu den typischen außergewöhnlichen Belastungen bei Rentnern zählen die Krankheitskosten. Dazu gehören Ausgaben für Medikamente, Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte, Therapien und Behandlungen. Hinzu kommen je nach Situation auch Pflegekosten, etwa für ambulante Pflege, Pflege im Heim oder eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen Krankheit oder Pflege nötig wird. Wichtig ist dabei immer die saubere Trennung von privaten und medizinisch veranlassten Kosten. Erstattungen von Krankenkasse, Beihilfe oder anderer Stelle musst du abziehen und Belege sollten den Zusammenhang mit der Krankheit oder Pflege möglichst klar zeigen.
Die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zählen grundsätzlich als Sonderausgaben. Dasselbe gilt für die Pflegeversicherungsbeiträge, die steuerlich ebenfalls zu den Vorsorgeaufwendungen gehören. Für die Praxis heißt das: Beim Thema Krankenversicherung und Pflegeversicherung von Rentnern sind bei der Steuer die tatsächlichen Zahlungen relevant, nicht bloß die Höhe deiner Rente. Gerade bei hohen Beiträgen kann das einen spürbaren Unterschied machen, weil diese Aufwendungen das zu versteuernde Einkommen mindern.
Beim Behinderten-Pauschbetrag 2026 gilt nach dem Grad der Behinderung (GdB): Statt viele Einzelbelege zu sammeln, kannst du je nach Grad der Behinderung einen Pauschbetrag ansetzen. Das spart Aufwand und ersetzt den Nachweis einzelner Krankheits- oder Mehrkosten, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis ist besonders wichtig, den GdB korrekt anzugeben und die Bescheinigung bereitzuhalten. Übrigens: Auch Fahrtkosten zum Arzt können Rentner in der Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen angeben, etwa bei Fahrten zu Ärzten, Therapien, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen. Ob und in welchem Umfang das klappt, hängt davon ab, ob die Fahrt medizinisch veranlasst ist oder mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängt.