Schwanger in der Corona-Krise: Frauen in der Schwangerschaft sind durch ihren Zustand natürlich besonders schützenswert, aber müssen sie auch FFP2-Masken tragen, oder sind sie von dieser Maskentragepflicht befreit?
Gerade Schwangere nehmen Anstrengung viel intensiver wahr und leiden oft schon ohne verstärkte körperliche Belastung unter Kurzatmigkeit. Daher ist die Frage berechtigt, ob Frauen während einer Schwangerschaft auch in der Pflicht sind, FFP2-Masken zu tragen, wie alle anderen Menschen, die unter Einschränkungen beim Atmen leiden.
Schwanger in der Corona-Krise: Gilt die FFP2-Maskenpflicht?
Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medikamente bieten FFP2-Masken momentan den höchsten Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, im Vergleich zu anderen medizinischen Masken, Visieren und Mund-Nase-Bedeckungen. Das liegt vor allem daran, dass sie nicht nur Fremdschutz bieten, sondern auch Eigenschutz, weil sie auch vor Partikeln (Aerosolen) aus der Luft schützen.
Bestseller: FFP2-Masken bei Amazon anschauen"Eine spezielle Ausnahme für Schwangere ist derzeit nicht vorgesehen, es gelten weiterhin die allgemeinen Ausnahmen. Der besondere Schutz von Schwangeren und ihrer ungeborenen Schwangerschaft in Corona-Zeiten: Wie eine Hebamme aus Oberfranken jetzt arbeitetKinder spricht in der Regel für die regelmäßig kurzzeitige Verwendung von FFP2-Masken in Risikokonstellationen", gibt das Bayerische Staatsministerium bekannt.
Demnach ist die Antwort: Ja, auch für schwangerer Frauen gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken, und zwar zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz ihres Kindes. Empfohlen wird dabei allerdings nur eine kurzzeitige Tragedauer.