- Maskenpflicht im Auto: Kommt die Maßnahme nach Bayern?
- Bisher keine landesweite Maskenpflicht im Auto
- Auto-Maskenpflicht bis jetzt nur in Berlin, Sachsen und dem Saarland
- Zudem diskutiert das Verkehrsministerium gerade, ob es künftig Pflicht werden soll, zwei Masken im Auto mitzuführen - wie die gelben Warnwesten
In ganz Deutschland müssen Menschen eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen, wenn sie Supermärkte, Züge, Busse, öffentliche Gebäude betreten oder sich an Orten aufhalten, an denen viele Menschen sind. Aber was gilt eigentlich im Auto? Erst Bundesländer führen eine Maskenpflicht ein.
Maskenpflicht im Auto: Hier gilt sie bereits
Im privaten Auto gibt es in Bayern bisher keine landesweite Maskenpflicht. Auch dann nicht, wenn Menschen unterschiedlicher Haushalte gemeinsam unterwegs sind. In diesem Fall ist es aber dringend ratsam, eine Gesichtsmaske zu tragen. Im Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen ist dies sogar Pflicht.
Dennoch gibt es bereits Bundesländer, die Masken im Auto vorschreiben: Berlin, Saarland und Sachsen. Erforderlich sind hier medizinische Masken.
Für Berlin und das Saarland gilt, dass der Fahrer keine Gesichtsmaske tragen muss. Wenn im Wagen auch Mitglieder des eigenen Haushalts mitfahren, müssen diese auch keine Maske tragen.
Corona-Maßnahme: Mundschutz beim Autofahren in Sachsen
In Sachsen muss auch der Fahrer eine Gesichtsmaske tragen, wenn Personen unterschiedlicher Haushalte in einem Fahrzeug gemeinsam unterwegs sind.
Hier FFP2 Maske bei Amazon anschauenWer sich mit Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen sichtbar sind. Zudem müssen Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit der Maske beim Tragen die Brillengläser beschlagen können. Vorsicht: Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies dürfte in der Regel ausreichend sein, um die Identität feststellen zu können.
Bei Ordnungswidrigkeit mit Maske: Bußgeldverfahren wird eingeleitet
Wenn im Fahrzeug keine Ansteckungsgefahr droht, darf kein Mundschutz getragen werden. Wird mit einer Gesichtsmaske eine Ordnungswidrigkeit begangen, etwa zu schnelles Fahren, wird das normale Bußgeldverfahren eingeleitet.