- Verschärfte Corona-Regeln ab Montag, 11. Januar 2021
- Kontaktbeschränkungen auch für Kinder ab drei Jahren
- Was Sie jetzt noch dürfen: Ein Überblick
Verschärfte Corona-Regeln ab Montag: Der Lockdown geht erneut in die Verlängerung. Wie Bund und Länder festgelegt haben, bleiben Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht bis zum 31. Januar 2021 vorerst bestehen. Einige Maßnahmen wurden verschärft. So gilt ab Montag, 11. Januar 2021, dass sich im Kreis des eigenen Hausstandes nur noch mit einer weiteren, nicht im eigenen Hausstand lebenden Person getroffen werden darf.
Kontaktbeschränkungen: Kinder unter drei Jahren werden nicht mitgezählt
Dabei werden Kinder unter drei Jahren nicht mitgezählt. Das heißt, dass zum Beispiel eine Mutter mit ihrem Kind unter drei Jahren die Großeltern besuchen darf. Was aber, wenn das Kind älter als drei Jahre ist? Wie ein Würzburger Rechtsanwalt gegenüber dem BR erklärt, dürfen Kinder, die Älter als drei Jahre sind, tatsächlich nicht mehr mitgenommen werden. Ein Besuch bei den Großeltern von zum Beispiel einer Mutter mit ihrem Kind, das älter als drei Jahre ist, ist also nicht mehr möglich. Nur noch einer von beiden darf den Hausstand der Großeltern besuchen. Diese Regelung könnte sich vor allem für Alleinerziehende sehr schwierig gestalten.