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Esssen & Trinken

Gastronomie in Bayern öffnet

Seit dieser Woche darf die Gastronomie in Bayern nach der Corona-Schließung stufenweise wieder öffnen.
Essen mit Abstand: In bayerischen Biergärten und Restaurants wird nach der Wiedereröffnung ein Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten.   Foto: Pixabay/Markus Distelrath
Essen mit Abstand: In bayerischen Biergärten und Restaurants wird nach der Wiedereröffnung ein Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Foto: Pixabay/Markus Distelrath

Ein kühles Bier unter schattigen Bäumen: Ein Sommer ohne Biergärten ist in Bayern kein richtiger Sommer. Seit 18. Mai darf in Bayern die Außengastronomie bis 20 Uhr schrittweise wieder öffnen, ab 25. Mai sind Speiselokale auch innen wieder für Gäste bis 22 Uhr geöffnet. Allerdings sind wegen der Corona-Pandemie mehrere Auflagen zu beachten. Die Details hat das bayerische Kabinett beschlossen.

Was künftig gilt

In bayerischen Biergärten und Restaurants wird nach der Wiedereröffnung ein Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten - sowohl für Gäste als auch für Mitarbeiter. Familien oder zwei Hausstände können aber an einem Tisch sitzen, auch mit weniger Abstand. Beim Herumlaufen in Biergärten und Restaurants wird demnach eine Mundschutz-Pflicht gelten, nicht aber am Tisch. Auch die Mitarbeiter müssen einen Mundschutz tragen, zudem werden Lüftungs- und Reinigungspläne angepasst. Neben den eben genannten Auflagen gehört auch die Dokumentation persönlicher Kontaktdaten aller Kunden zum Plan für den Wiedereinstieg in die Gastronomie. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen haben die Betriebe wieder seit 11. Mai geöffnet. Dort sind alle Restaurants dazu angehalten, die Kontaktdaten ihrer Besucher aufzunehmen und für drei Wochen aufzubewahren. Grund dafür sei es, mögliche Infektionsketten besser zurückverfolgen zu können. Kunden, welche ihre Kontaktdaten nicht bekanntgeben möchten, werden nicht bedient. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit COVID-19-Symptomen hatte, darf keine Gaststätten besuchen.

Es bleibt abzuwarten wie lange diese Auflagen gelten werden. Wir sollten uns von diesen Richtlinien jedoch nicht die Vorfreude auf leckeres Essen mit Freunden verderben lassen.

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