- Bußgelder für Gartenarbeit zur falschen Zeit - bis zu 100.000 Euro können drohen
- Wespennester beschädigen kann teuer werden
- Lagerfeuer und Rasenmähen: Das musst du beachten
Darüber, wann du welche Gartenarbeit erledigst, solltest du ganz genau nachdenken. Im Sommer legt man sich gerne auf einer Liege in den Garten und lehnt sich einfach mal für eine Minute zurück. Doch die Ruhe hält manchmal nicht lange an, wenn sich der Nachbar von nebenan entscheidet, genau zu diesem Zeitpunkt den Rasen zu mähen. Generell gilt natürlich eine unausgesprochene Rücksichtsregelung in deutschen Gärten, aber was ist eigentlich mit den Regeln, die mit echten Strafen verbunden sind?
Strafen bei Grillpartys: Warum du sogar verklagt werden kannst
Tatsächlich sind die Bußgelder für so manches Vergehen im Garten etwas verwunderlich. Es gilt zwar eigentlich die Regel: "Dein Garten, deine Regeln", aber in der Realität wird das eigene Nutzungsrecht dann doch davon eingeschränkt, ob man Dritte oder die Umwelt mit seinen Aktionen belastet. Beispielsweise sind Grillpartys gar nicht so selbstverständlich, wie sie sich anhören. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung für das Grillen, das Thema landete laut t-online.de allerdings schon mehrfach vor Gericht.
Amazon-Buchtipp: Der Selbstversorger - Mein Gartenwissen (Der Bestseller in überarbeiteter und aktualisierter Neuauflage)Als Grund für eine Belästigung Dritter kann beispielsweise der Rauch genannt werden, der beim Grillen oder einem Feuer entstehen kann. Dort sollte man sich im Falle eines Gemeinschaftsgartens am besten an der Hausordnung orientieren. Ein Feuer ohne Feuerschale oder Feuerkorb ist ebenfalls nicht gestattet und muss vorher genehmigt werden.
Hier unterscheiden sich die genauen Vorgaben auf kommunaler Ebene.
An Feiertagen Rasen mähen - bis zu 50.000 Euro wegen Lärmbelästigung
Als klar ordnungswidrig gilt auch die Lärmbelästigung. Allgemein kann ein Verstoß gegen die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr laut bußgeldkatalog.org bis zu 5000 Euro kosten. Zu Lärmverursachern gehört natürlich auch der Rasenmäher. Doch die Strafe für das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen fällt exorbitant höher aus: Bei einem Vergehen können 50.000 Euro Strafe fällig werden. Auch die Verwendung anderer maschineller Lärmerzeuger wie Laubbläsern kann eine solche Strafe nach sich ziehen.
Zu guter Letzt ist es nicht gestattet, der Umwelt im eigenen Garten zu schaden. Das fängt bei der Nutzung bestimmter Pflanzenschutzmittel an, die durch chemische Stoffe das Grundwasser verschmutzen könnten.
Bei einer Nutzung eines nicht gestatteten Unkrautvernichters können 25.000 Euro, manchmal sogar 50.000 Euro Strafe auferlegt werden.
Diese Ausnahmen musst du beim Baumfällen beachten
Auch das Fällen von Bäumen ist untersagt, sofern sich dort bestimmte Tierarten aufhalten oder gar dort ein Nest gebaut haben. Für Bäume gilt darüber hinaus, dass sie nur zwischen dem 30. September und dem 1. März überhaupt gefällt werden dürfen und auch nur dann, wenn es sich nicht um bestimmte Laub- und Nadelbäume handelt, die einen Umfang zwischen 60 und 80 Zentimeter innehaben.
Verboten ist außerdem das Abholzen von Walnussbäumen, Waldkiefern oder der Türkischen Baumhasel. Die Strafe für das unerlaubte Fällen von Bäumen kann beispielsweise in Bayern bis zu 50.000 Euro betragen, wie bußgeld-info.de schreibt.
Der gleiche Zeitraum für das Abholzen von Bäumen gilt obendrein auch für das Pflegen der Hecke. Nur Form- und Pflegeschnitte sind gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz gestattet. Aber bei Hecken gilt ebenfalls: Sollten sich lebendige Tiere in dieser befinden und durch das Beschneiden gestört, geschädigt oder getötet werden, so ist eine Beschneidung nicht erlaubt.
Gartenabfälle richtig entsorgen - Vorsicht, Verbrennen kann teuer werden
Wer denkt, Gartenabfälle könnten einfach in der freien Natur entsorgt werden, der irrt sich gewaltig. Die Entsorgung ist streng verboten und wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen: Geldstrafen von 300 bis 2500 Euro können fällig werden.
Auch Verbrennen ist keine gute Idee, dafür winken bis zu 150 Euro Strafe. Wer sich unsicher ist, kann sich über geltende Vorschriften bei der Gemeinde oder beim Gartenbauverein des Heimatortes erkundigen. Hier gibt es genaue Informationen über die Entsorgungsvorgaben.
Grund für die hohen Strafen ist die Belastung des Ökosystems durch die Entsorgung in der Natur.
Wespennester nicht selbst entsorgen - bis zu 50.000 Euro Strafe drohen
Wer von Wespen geplagt wird und auf dem eigenen Grundstück ein Wespennest entdeckt, könnte in Versuchung geraten, dieses selbst zu entfernen und dabei zu zerstören. Das sollte man bleiben lassen. Zwischen 5000 und 50.000 Euro kann dieser Eingriff in die Lebenswelt der Insekten kosten.
Für die Entfernung eines Nestes oder das Umsiedeln der Tiere ist immer die Einschätzung eines Experten oder einer Naturschutzbehörde notwendig.
Sträucher und Hecken schneiden: Dann sind Eigentümer dazu verpflichtet
Hecken und Sträucher, die auf Gehwege oder in Straßen ragen, können schnell zur Unfallstelle werden. So bringen sich zum Beispiel Fußgänger häufig in Gefahr, indem sie vom Gehweg auf die Straße wechseln, um Ästen auszuweichen. Eigentümer sind deshalb dazu verpflichtet, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass mindestens zwei Meter über Gehwegen, 2,50 Meter über kombinierten Rad- und Fußwegen sowie 4,50 Meter über befahrenen Straßen frei sind. Verkehrsflächen sind dabei auch in ihrer vollen Breite freizuhalten. Auch Straßenschilder und Straßenlampen müssen freigehalten werden, sodass sie immer gut sichtbar sind.
Hecken, Bäume und Sträucher dürfen nach den naturschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich von Oktober bis Februar geschnitten werden. Außerhalb dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte möglich, worunter der jährliche Rückschnitt meist fällt. Bei Neupflanzungen sollte bereits auf entsprechende Abstände zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.
Heckenschneiden: Bis zu 100.000 Euro Strafe - Dann musst du damit rechnen
Hält man sich nicht an die Vorgaben für das Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern, kann es richtig teuer werden. Heckenschneiden ist von 1. März bis 30. September verboten. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 geregelt. Wer seine Hecke dennoch radikal stutzt, dem droht ein Bußgeld von 50.000 bis zu 100.000 Euro.
Hochwertige Gartenwerkzeuge von Fiskars: Die besten Angebote auf AmazonAber es gibt Ausnahmen: Das Verbot bezieht sich nur auf radikale Rückschnitte und komplettes Abholzen der Hecke. Einfache Form- und Pflegeschnitte, die lediglich den Zuwachs der Pflanzen entfernen, sind das ganze Jahr über erlaubt, sofern sie keine darin lebenden Vögel oder andere Tiere stören.
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