- Solaranlagen: So sieht der neue Gesetzesentwurf aus
- Für wen es sich lohnt
- Tipps und Hinweise
Wer als Privatperson bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, profitiert derzeit am meisten von dem Solarstrom, wenn er ihn selbst nutzt. Der Verkauf des selbst erzeugten Stroms soll durch ein neues Gesetz im Sommer jedoch attraktiver gemacht werden.
Die Reform des EEG: Wissenswertes
Für zugekauften Strom zahlst du derzeit durchschnittlich etwa 37,14 Cent. Als Eigentümer*in einer privaten Photovoltaikanlage kann es sich in Anbetracht der Preise lohnen, den selbsterzeugten Strom vollständig für den Eigenbedarf zu nutzen. Hast du Strom übrig, den du selbst nicht nutzt, kannst du diesen auch in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dafür bekommst du eine sogenannte Einspeisevergütung. In den letzten Jahren ist diese jedoch kontinuierlich gesunken, sodass du aktuell nur rund 7 Cent pro Kilowattstunde erwirtschaften kannst. In dem Fall, dass der aktuelle Strompreis über der möglichen Einspeisevergütung liegt, ist es für dich natürlich sinnvoller, den Strom selbst zu verbrauchen.
Für den Sommer 2022 ist eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplant, die für Einspeisende Vorteile bringen soll. In das Gesetz eingeschlossen werden nur Solarmodule, die im Folgejahr, also ab 2023, in Betrieb genommen werden. Verbraucher*innen, die den gesamten Solarstrom einspeisen und keinen Teil davon selbst nutzen, können dann mit einer Vergütung von rund 13, 40 Cent pro kWh rechnen. Dieser Wert entspricht etwa dem doppelten Betrag von dem, was Betreiber*innen einer Anlage bisher bei einer Einspeisung erhalten haben.
Eigene Solaranlage: Hier bis zu 3 Angebote vergleichenAußerdem solltest du genau überlegen, ob sich die Einspeisung für dich persönlich rentiert. Hast du beispielsweise eine Leistung von mehr als 10 Kilowatt, könnte sich ein vollständiger Verkauf des Solarstroms durchaus lohnen; vor allem auch deshalb, weil der Anteil des Stroms, den du tatsächlich selbst verbrauchen kannst, im Verhältnis sinkt. Eine getroffene Entscheidung ist jedoch nicht fix. Du kannst von Jahr zu Jahr neu abwägen. Bist du dir unsicher, ob eine Volleinspeisung sinnvoll ist, kann dir beispielsweise der Renditerechner der Stiftung Warentest eine Orientierung geben.
Hier Solaranlage via Online-Konfigurator von zolar vorplanenHinweise zum Gesetz
Planst du, in absehbarer Zukunft eine Anlage zu installieren, kann es sinnvoll sein, auf die Verabschiedung des Gesetzes zu warten. Dies sollte erwartungsgemäß gegen Ende Juni oder Anfang Juli der Fall sein. Wird das Gesetz tatsächlich nach dem dargelegten Entwurf verabschiedet, kann es sich lohnen, wenn du deine Photovoltaikanlage erst 2023 in Betrieb nimmst.
Abgesehen davon dauert die Installation eines Solarkraftwerkes häufig länger als ein halbes Jahr. Als Hausbesitzer*in solltest du also immer auch etwas Geduld mitbringen. Die Zeit kannst du nutzen, um du dir beispielsweise erste Gedanken über die für dich attraktiven Einspeisemöglichkeiten zu machen.
Achtung: Du solltest immer im Hinterkopf behalten, dass es sich lediglich um einen Gesetzesentwurf handelt und das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde. Es kann also immer noch Änderungen geben.
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