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Hilfe vom Staat

Zuschüsse zur Rente 2023: Diese zusätzlichen Gelder können Rentner beantragen

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten treffen Rentner besonders hart. Wenn die Rente nicht reicht, kann aber Hilfe vom Staat beantragt werden. Die möglichen Zuschüsse zur Rente im Überblick.
Rente reicht nicht aus? Diese Zuschüsse könnten Rentner beantragen
Wenn das Geld nicht reicht, können Rentner*innen verschiedene Zuschüsse beantragen, wie beispielsweise das Wohngeld plus. Foto: #42929803/Colourbox.de

Wie Rentner 2023 mehr Geld erhalten können - diese Zuschüsse gibt es: Viele freuen sich nach vielen Jahren des Arbeitens auf ihren wohlverdienten Ruhestand. Doch für manche kommt dann das traurige Erwachen. Die Rente fällt unter Umständen nicht so hoch aus, wie sie gehofft haben.

Bei vielen Älteren reicht die Rente nicht mehr aus, um einen sorgenfreien Lebensabend zu genießen. Die gute Nachricht ist jedoch: Es gibt Hilfen in Form von Zuschüssen. Für das Jahr 2023 kann finanzielle Unterstützung vom Staat sowie von Kranken- und Pflegekassen beantragt werden. Welche Zuschüsse sind das genau?

Zuschuss zur Rente: Das können Rentner 2023 tun

Rentner können in 2023 folgende Zuschüsse beantragen:

  • Wohngeld plus
  • Grundsicherung
  • Freibetrag
  • Lastenzuschuss
  • Eigenanteil im Pflegeheim
  • Wohngeld für das Pflegeheim

Zuschuss zur Rente: Wohngeld plus

Das Wohngeld plus gibt es seit Januar 2023 und kann auch von Rentner*innen beantragt werden. Im Unterschied zum Wohngeld erhöht sich der monatliche Zuschuss im Durchschnitt auf 370 Euro. Die Höhe der Auszahlung orientiert sich an den Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und im Vergleich zu den Wohnkosten der Gemeinde. Wer rund 40 Prozent des Einkommens für die Mietkosten aufwendet, sollte einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch ein Heizkosten-Zuschuss kann in diesem Rahmen beantragt werden und lag bisher bei 50 Prozent.

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Grundsicherung

Menschen, die nur eine sehr geringe Rente im Monat erhalten, können außerdem Grundsicherung beantragen. Rentner*innen, die monatlich weniger als 853 Euro zur Verwendung haben, sollten einen Antrag stellen. Auch Menschen, die nie gearbeitet haben, können Grundsicherung beantragen.

Zuschüsse zur Rente: Grundrente und Freibetrag

Aktuell werden rund 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge ausgezahlt. Rentner*innen bekommen durchschnittlich 86 Euro mehr im Monat ausgezahlt. Dieser Zuschuss muss jedoch nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass die Personen 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und während ihres Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten haben. Wer weniger als 35 Jahre gearbeitet beziehungsweise eingezahlt hat, kann ein Teil des Zuschlags erhalten.

Zudem gibt es einen Freibetrag von 251 Euro. Dieser steht allen zu, deren Rente mindestens 515 Euro beträgt und die mindestens 33 Grundrentenzeiten gesammelt haben. Beim Wohngeld fließt dieser Freibetrag aber nur, wenn die Zeiten durch die Rentenkasse bestätigt wurden.

Zuschüsse für Rentner: Lastenzuschuss

Rentnerinnen und Rentner, die ein eigenes Haus haben, können hierfür einen Lastenzuschuss beantragen. Die Höhe der Unterstützung richtet sich an folgenden Faktoren:

  • die Anzahl der Personen, die im gleichen Haushalt leben
  • Höhe des Einkommens des gesamten Haushalts
  • Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum, das selbst genutzt wird.

Wer noch einen Kredit für eine Immobilie abbezahlen muss, kann die Tilgung außerdem als Wohnkosten angeben.

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Zuschüsse für Rentner: Eigenanteil im Pflegeheim

Bei allen, die nicht genug Rente erhalten, um den Eigenanteil für das Pflegeheim zu bezahlen, kann das Sozialamt um Unterstützung gebeten werden. Das Sozialamt übernimmt dann diese Kosten.

Bevor das Amt einspringt, muss zuerst das ganze Einkommen und sonstige Vermögen verwendet werden. Lediglich ein sogenanntes Schonvermögen dürfen die Renterinnen und Rentner behalten.

Zum Weiterlesen: Deutliche Rentenerhöhung, Schluss mit Doppelbesteuerung und Co. - was ändert sich alles bei der Rente?

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