Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat zahlen. Diese Kosten sind unabhängig davon, wie viele Fernseher, Computer oder Radios im Haushalt vorhanden sind. Auch die Anzahl der Bewohner*innen spielt keine Rolle.
Bestimmte Personengruppen können den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" jedoch umgehen.
Rundfunkgebühr: Wer sich befreien lassen kann
Gewisse Personengruppen können sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag auf Antrag befreien lassen. Für folgende Gruppen gilt dies:
- Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. Das gilt auch für Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen.
- Menschen, die blind oder taub sind, müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Hierfür ist es wichtig, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" steht.
- Taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Asylbewerber oder geduldete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
- Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld.
Manche Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Wenn Rentner Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung erhalten, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Für Personen, die gepflegt werden müssen, gelten ebenfalls Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr. Hier genügt ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) jedoch nicht aus. Es sind bestimmte Leistungen nötig.
Wenn jemand beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnt und Pflegegeld bezieht, kann er sich von der GEZ befreien lassen. Außerdem gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund.
Auch wenn jemand in ein Pflegeheim umzieht, kann er sich von der GEZ-Gebühr abmelden.
In bestimmten Härtefällen muss ebenfalls keine Rundfunkgebühr gezahlt werden
Möglicherweise kann ein Härtefall beantragt werden. Dies könnte in folgenden Fällen klappen:
- Das Einkommen überschreitet die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als die 18,36 Euro Rundfunkbeitrag.
- Es wird auf Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld II, verzichtet, obwohl Anspruch bestünde.
- In bestimmten Fällen kann man sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn man studiert und vom BAfög-Bezug ausgeschlossen ist. Dies trifft etwa zu, wenn man ein Zweitstudium absolviert.
Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?
Um dich von der GEZ befreien zu lassen, musst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Ein entsprechendes Formular findest du hier. Fülle es aus, drucken es aus und unterschreiben es. Ein Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es auch bei einigen Behörden der Stadt, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt.
Sende dieses – gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen – an den Beitragsservice. Schicke aber nur Kopien an die entsprechende Stelle, keine Originaldokumente. Die Adresse lautet wie folgt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Du solltest dann eine Bestätigung über deine Befreiung vom Beitragsservice erhalten. Auch gut zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann drei Jahre rückwirkend gültig sein.
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