Deutschland
Mütterrente als Ausgleich

Rente als Hausfrau - so viel Geld kannst Du bekommen

Die Deutsche Rentenversicherung hat ein alternatives Angebot zur Altersabsicherung für Hausfrauen gemacht. Aber auch Väter können unter bestimmten Umständen davon profitieren.
Für Hausfrauen gibt es mit der Mütterrente eine Alternative für finanzielle Absicherung im Ruhestand.
Für Hausfrauen gibt es mit der Mütterrente eine Alternative für finanzielle Absicherung im Ruhestand. Foto: Matej Kastelic/Colourbox

Bei der Rente gibt es viel zu beachten. Gerade jetzt weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf das Ende einer wichtigen Frist im März hin. Gerade Menschen, die eine Lücke im Versicherungsverlauf haben, sollten darauf einen Blick werfen. Besonders problematisch wird das Thema meist für Hausfrauen. Wie viel Rente bekommen sie überhaupt?

Es soll einige Änderungen geben, im Jahr 2023. Neue Maßnahmen sind wichtig. Nicht selten geht die Rente zur Monatsmitte aus. Die Inflation frisst das Geld auf. Für alle, die als Arbeitnehmer*innen stetig in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, gibt es, abhängig davon, wann sie in Rente gehen, ein gewisser Geldbetrag zur Verfügung. Nicht jeder kennt inzwischen den Zeitpunkt, wann er in Rente gehen kann, ohne zu hohe Abzüge zu riskieren.  Dazu gibt es eine Tabelle mit den entsprechenden Jahrgängen. Und auch für Hausfrauen gibt es entsprechende Maßnahmen. 

Worauf man bei der Mütterrente achten muss

Die DRV wirbt auf ihrer Internetseite damit, dass die Kindererziehung ein Plus für die Rente sein kann. Den für Frauen, die sich im Grunde ihr Leben lang um Haushalt und Familie gekümmert haben, steht die Mütterrente zur Verfügung. Auch Väter können diese Rente beziehen, wenn sie denn die Erziehung ganz oder in großen Teilen übernommen haben. 

In einem Haushalt können allerdings nicht beide Elternteile die Mütterrente beantragen. Dann, so heißt es, werden die entsprechenden Zeiten fast immer der Mutter zugeschrieben. 

Wichtig ist bei der Mütterrente, man bekommt sie nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass man die Erziehungszeiten selbst beantragen muss, sonst zählen sie nicht zur Rente. Doch was ist die Mütterrente ganz genau?

Was steckt hinter der Mütterrente und wie hoch ist sie?

Im Grunde ist sie ein Ausgleich dafür, dass Hausfrauen durch ihren Alltag nicht dazukommen, in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu heißt es bei der DRV: "Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit. Daher sorgen wir für einen Ausgleich und rechnen Ihnen bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt."

Die Kindererziehungszeiten, so wird es erklärt, sind "Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken". Dem Beitrag zufolge wird man dann "für die Zeit der Kindererziehung" so eingestuft, als ob man Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Unterm Strich bringt ein Jahr Kindererziehung für die Rentenversicherung in etwa 34 Euro pro Monat. 

Laut DRV bekommt man, wenn man nebenbei arbeiten geht, den Betrag zusätzlich zudem, was man selbst einzahlt - bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Ist das Kind oder die Kinder vor 1992 geboren, werden pro Kind bis zu zwei Jahren und sechs Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Weiterhin erhält man demnach, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.

Nicht nur leibliche Eltern profitieren von der Elternzeit

Wer profitiert alles von der Elternzeit? Neben den leiblichen Eltern, dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht, können auch andere Personen die Kindererziehungszeit laut der Deutschen Rentenversicherung erhalten:

  • Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern,
  • Großeltern oder Verwandte, sofern das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Voraussetzung dafür ist aber, dass ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr besteht.

Ausgenommen von der Möglichkeit auf Erziehungszeiten sind laut Liste der DRV Personen, die "während der Erziehung bereits eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen oder anderen Regelungen wie zum Beispiel eine Pension erhalten." Dazu kommen auch Personen, die bereits die "Regelaltersgrenze erreicht haben und nie gesetzlich rentenversichert waren". 

So wird die Erziehungszeit bei gleichgeschlechtlichen Paaren angerechnet

Interessant wird das Thema der Mütterrente auch bei gleichgeschlechtliche Eltern. Wie geht der deutsche Staat mit dieser Familien um? Grundsätzlich ist es so, dass vorrangig der leibliche Elternteil die Erziehungszeit erhält. 

Ist dann aber keiner der beiden der leibliche Elternteil, werden sie der DRV zufolge dem Elternteil zugeordnet, der die Elternstellung zuerst erlangt hat. Bei einer sukzessiven Adoption wäre das die Person, die das Kind zuerst adoptiert hat. Das gilt auch bei Pflegeeltern.

Wäre es der Fall, dass bei einem gleichgeschlechtlichen Paar weder ein leiblicher Elternteil noch ein Elternteil vorhanden ist, der seine Elternstellung zuerst erlangt hat, erfolgt die Zuordnung der Erziehungszeiten zu gleichen Teilen im monatlichen Wechsel.