- Entlastungspaket 2022: Diese Maßnahmen sollen Familien angesichts steigender Energiepreise entlasten
- Kinderbonus 2022: Bonus-Zahlung für kindergeldberechtigte Familien Komponente des Pakets der Bundesregierung
- Sofortzuschlag für Kinder: Zuschlag für Kinder aus ärmeren Familien
- Wie viel Geld wird gezahlt?
- Wann können Familien mit dem Extra-Geld rechnen?
Durch den Krieg in der Ukraine gehen die Preise, insbesondere für Strom, Gas und Benzin, durch die Decke. Die Ampel-Regierung hat nun entschieden, mit einem Entlastungspaket diese Belastungen abzufedern. Unter anderem für Familien mit Kindern soll es eine Bonus-Zahlung geben.
Kinder-Sofortzuschlag und Kinderbonus: Entlastungen für Familien kommen im Juli
Die Ampel-Koalition will Familien angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten finanziell entlasten. Der Bundestag beschloss am Donnerstag (12.05.2022) mit den Stimmen der Ampelfraktionen den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien. Am Freitag (20.05.2022) hat auch der Bundesrat seine Zustimmung gegeben. Damit sind die Entlastungen für Familien endgültig beschlossen.
Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und auf Sozialleistungen angewiesen sind. Dazu zählen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II.
Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Hier steigt der Höchstbetrag von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro pro Kind und Monat. Der Zuschlag soll vor allem Eltern unterstützen, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht.
Kinderbonus 2022: 100 Euro für kindergeldberechtigte Familien
Daneben sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus 2022 vor, der als Einmalzahlung an kindergeldberechtigte Familien in Höhe von 100 Euro ausgezahlt wird. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell auch hier der Juli vorgesehen. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden - die Auszahlung erfolgt automatisch mit dem Kindergeld.
Wichtiger Hinweis: Für den Anspruch auf Kindergeld für aus der Ukraine Geflüchtete ist ab 1.6.2022 keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und damit auch kein Nachweis einer Arbeit erforderlich.
Verbraucherschützer kritisierten bereits, dass die einmaligen Zuschüsse nicht ausreichen, um die gestiegenen Kosten tatsächlich zu kompensieren. Die Regierung plant deswegen, die Regelbedarfe für Leistungsempfänger*innen ab Januar 2023 zu erhöhen. Genaue Details dazu sind allerdings noch nicht bekannt.
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mit dpa