Für viele Menschen wird die Rente zu einem Problem - gerade deswegen wollen viele nebenbei noch etwas dazuverdienen. Doch wie viel darf man eigentlich noch arbeiten, wenn man bereits Rente bezieht? Viele Deutsche haben mit dem Renteneintrittsalter noch gar nicht das Verlangen, sich zur Ruhe zu setzen. Die Gründe sind dabei oftmals direkt die Gefahr ohne eine Beschäftigung der Altersarmut zu erliegen.
Mehr Menschen als je zuvor versuchen mit kleinen Nebentätigkeiten ihre Rente aufzubessern. Zudem hält jeder Vierte im Alter von 65 bis 69 Jahren noch an seinem Beruf fest - insbesondere Höherqualifizierte und Selbständige. Das Statistische Bundesamt vermutet, dass dies daran liegt, da diese Gruppen meist nicht in die Rentenkassen eingezahlt haben und daher aus Sorge an ihrer Tätigkeit festhalten.
Zur Rente dazuverdienen: Diese Regeln gelten beim Job im Ruhestand
Die Deutsche Rentenversicherung definiert als Hinzuverdienst unter anderem Bruttoentgelt, steuerrechtliche Gewinne wie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen, wie Vorruhestandsgeld.
Bei Renten wegen Erwerbsminderung könnten auch Krankengeld und Übergangsgeld als Hinzuverdienst gelten, so die Behörde. Zusätzlich seien Verletztenrenten und Übergangsgelder aus der gesetzlichen Unfallversicherung mögliche Hinzuverdienste.
Hinzuverdienst: Das gilt bei Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Die Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen voller Erwerbsminderung gleichen denen für vorgezogene Altersrenten.
- Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6300 Euro.
- Was der Rentenbeziehende darüber hinaus verdient, wird zu 40 Prozent von seiner/ihrer Rente abgezogen.
Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an dem höchsten Einkommen der vergangenen 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Liegt der Hinzuverdienst zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag voll von der Teilrente abgezogen.
Hinzuverdienst: Das gilt bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet.
- Sie orientiert sich am höchsten Entgelt der vergangenen 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung.
- Sie beträgt aktuell mindestens 15.989,40 Euro.
- Der Verdienst, der diese Grenze überschreitet, wird zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.
Der Hinzuverdienstdeckel wird auch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angewandt. Liegt der Hinzuverdienst zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber hinaus gehende Betrag auch hier voll von der Teilrente abgezogen.
Buch-Tipp: Neu im Ruhestand - so werden die ersten Jahre der Rente zum unvergesslichen ErlebnisDie Rentenversicherung rät alle Betroffenen, jede Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit an den Rentenversicherungsträger zu melden. Dieser stelle dann fest, ob sich Auswirkungen auf die Rente ergeben und wie hoch diese ausfallen.
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