- Angehobene Entfernungspauschale entlastet Beschäftigte
- Beispielrechnung und doppelte Haushaltsführung
- Und das war die alte Regelung
- Was passiert mit der Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber?
- Mobilitätsprämie alternativ zur Entfernungspauschale
Das ist doch mal eine gute Nachricht: Die Entfernungspauschale ist für Berufspendler, zum Ausgleich für die hohen Treibstoffpreise, rückwirkend ab Anfang 2022 von der Bundesregierung angehoben worden.
Angehobene Entfernungspauschale entlastet Beschäftigte
Die gestiegenen Spritpreise zwingen die Bundesregierung zum Handeln. Jetzt sorgt sie, nach der verunglückten Spritpreissenkungen, bei den Berufspendlern für mehr Entlastung. Das Steuerentlastungsgesetz 2022, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben (Bundesrats-Drucksache 205/22) sieht eine Erhöhung der Entfernungspauschale vor.
Damit wird die bereits festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler (das heißt ab dem 21. Entfernungskilometer) um 3 Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer für die Jahre 2024 bis 2026 auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt und damit die finanzielle Entlastung vorgezogen.
Damit gilt für die Jahre 2022 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,38 Euro (bisher 35 Cent). Für die ersten 20 Kilometer gilt bei langen Strecken die normale Entfernungspauschale von 30 Cent.
Beispielrechnung und doppelte Haushaltsführung
Dazu ein Beispiel für das Jahr 2022: Eine Pendlerin in Bayern legt zwischen ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz eine Strecke von 22 km zurück. Von den nach Abzug von Wochenend- und Feiertagen verbleibenden 250 Arbeitstagen im Freistaat zieht sie 30 Urlaubs- und drei Krankheitstage ab. Sie ist also tatsächlich an 217 Tagen zur Arbeit unterwegs.
Die Entfernungspauschale, die sie in der Steuererklärung angeben sollte,
- liegt bei 20 (km) mal 217 (Arbeitstage) mal 30 Cent
- plus 2 (km) mal 217 (Arbeitstage) mal 38 Cent,
- also in Summe bei 1.466,92 Euro.
Für Steuerzahler, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt, wird die Anhebung der Entfernungspauschale ebenfalls vorgezogen und gilt bereits ab dem Jahr 2022. Die Bundesregierung strebt außerdem noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigen soll.
Und das war die alte Regelung
Seit Jahren entlastet der Staat den Steuerzahler für die Wege zur Arbeit einheitlich mit einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale. Sie ist arbeitstäglich für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- oder Arbeitsstätte anzusetzen. Eine steuerfreie Arbeitgebererstattung der Pauschale ist nicht möglich.
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Pauschale auf maximal 4.500 Euro jährlich begrenzt (für die BahnCard 100, 2. Klasse, verlangt die Deutsche Bahn im Jahr 4.144 Euro).
Bis 2020 galt einheitlich eine Pauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Seit 2021 gilt dieser Betrag nur noch für die ersten 20 Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Maßgeblich sind also nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt), sondern nur die Kilometer der Entfernung). Ab dem 21. Kilometer erfolgte im Jahr 2021 eine Erhöhung der Entfernungspauschale um 5 Cent auf 0,35 Euro. Die Anhebung gilt entsprechend auch für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Was passiert mit der Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber?
Ob die Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber steigt, hängt von der konkreten arbeitsrechtlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in ab. Hat der Arbeitgeber eine Erstattung in Höhe der gesetzlichen Entfernungspauschale zugesagt, ergibt sich durch die Gesetzesänderung ab dem 21. Entfernungskilometer ein Anspruch von 0,38 Euro. Ist hingegen in der Vereinbarung ein fester Betrag niedergeschrieben, ändert sich nichts.
Arbeitgeberzuschüsse für die Pkw-Nutzung können bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent Pauschalsteuer belegt sein. Die Pauschalierung ist auch beim bereitgestellten Dienstwagen möglich.
Keine Änderungen bei den Reisekosten: Bei den Reisekosten ändert sich nichts. Unverändert können 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet oder in der Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen werden.
Mobilitätsprämie alternativ zur Entfernungspauschale
Die Erhöhung der Entfernungspauschale wirkt über § 101 Einkommensteuergesetz (EStG) auch auf die Mobilitätsprämie.
Steuer-Software: Jetzt WISO Steuer-Start 2022 (für Steuerjahr 2021) bei Amazon ansehenSeit 2021 besteht für Pendler, die wegen ihres geringen Einkommens keine (Lohn-)Steuer zahlen, die Möglichkeit, alternativ zu den erhöhten Entfernungspauschalen ab dem 21. Entfernungskilometer eine sogenannte Mobilitätsprämie zu wählen. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Pauschale; das entspricht dem Eingangssteuersatz im Einkommensteuertarif. Die zu berücksichtigende Entfernungspauschale beträgt ab 2022 auch hier 0,38 Euro.
Hinweise zur Mobilitätsprämie: Die Mobilitätsprämie wird durch den Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens zehn Euro beträgt. Bei Arbeitnehmenden gilt der Antrag auf Mobilitätsprämie zugleich als ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung.
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