Die Ampel-Regierung hat das dritte Entlastungspaket für Bürger*innen beschlossen. Die Maßnahmen umfassen insgesamt rund 65 Milliarden Euro.
Anders als bei den zwei zuvor verabschiedeten Paketen profitieren aber dieses Mal auch direkt Rentnerinnen und Rentner von den Maßnahmen der Bundesregierung – durch eine Einmalzahlung von 300 Euro. Im Dezember und ab Januar gibt es eine Reihe von Soforthilfen und Zahlungen - mehr Infos dazu.
300-Euro-Bonus für Rentner: Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?
Um die hohen Lebens-, Miet- und Energiekosten auszugleichen, erhalten Ruheständler*innen als Einmalzahlung den Zuschuss aus dem Entlastungspaket. Auch pensionierte Beamt*innen werden den Bonus laut Bundesregierung erhalten. Laut bayerischem Finanzministerium erhalten sie die Zahlung im Dezember mit den Bezügen für Januar 2023. Insgesamt werden rund 20 Millionen Rentner*innen nun von der Finanzspritze profitieren.
Konkret heißt es dazu beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat." Dabei sei es unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
Anspruch bestehe aber nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden (zum Beispiel Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Treppenlift für dein Zuhause: Hier bis zu 3 Angebote einholenWann wird das Geld bezahlt - und werden Steuern fällig?
Das Geld soll von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab dem 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die DRV konkretisiert, dass die Auszahlung bis zum 15. Dezember 2022 abgeschlossen sein soll. Das sieht auch der Bundestags-Beschluss vor. Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt.
Hier kostenlos Angebote & Beratung für Treppenlift einholenRentner*innen müssen dafür nicht selbst aktiv werden - die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.
Die DRV wies darauf hin, dass es sich um eine gesonderte Einmalzahlung handle, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen werde. Die Entlastung umfasst insgesamt gut sechs Milliarden Euro. Der Betrag muss ebenso versteuert werden wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen. Wer weniger Rente bekommt, muss allerdings auch weniger Steuern zahlen und profitiert so mehr von der Einmalzahlung. Eine konkrete gesetzliche Regelung zur Besteuerung gibt es allerdings noch nicht, was von Fachleuten und Politiker*innen kritisiert wird.
Nicht alle bekommen die 300 Euro im Dezember
Eine Gruppe wird wohl im Dezember vergeblich auf die Einmalzahlung für Ruheständler warten: Personen, die erstmals Ende Dezember 2022 eine Rente ausgezahlt bekommen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zum Thema Energiepauschale mit. "Eine Auszahlung der Energiepreispauschale im Dezember ist in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich", heißt es dort. Die Betroffenen erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst Anfang 2023. Die Auszahlung erfolge dann ebenfalls automatisch, ein Antrag sei nicht notwendig.
Wer bekommt eine doppelte Energiepauschale?
Wenn Rentner*innen nebenbei noch arbeiten, profitieren sie von einer Doppel-Zahlung: Im September haben alle, die einer Arbeit nachgehen, bereits eine Einmalzahlung von 300 Euro mit ihrem Arbeitslohn erhalten, nun bekommen sie das Geld über die Rentenkasse. Man kann doppelt anspruchsberechtigt sein, so die Rentenversicherung. Konkret sind es rund 2 Millionen Ruheständler*innen, die insgesamt 600 Euro Energiepauschale bekommen.
"Rund 2,05 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale als Erwerbstätige und als Rentenbeziehende", zitierte die "Welt am Sonntag" das Sozialministerium. Die beiden Leistungen seien getrennt voneinander zu betrachten. Rentner könnten in "beiden Personengruppen anspruchsberechtigt sein". Auf der Webseite des Bundessozialministeriums heißt es dazu: "Die Zahlungen schließen einander nicht aus."
Die Zahl setze sich zusammen aus 0,9 Millionen Rentnern, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, und 1,15 Millionen, die einen Minijob haben. In dem Bericht hieß es, hinzu kämen laut Deutscher Rentenversicherung 95 000 Versicherte, die erst nach der Auszahlung der Energiepreispauschale für Berufstätige im September und vor dem 1. Dezember, dem Stichtag für die Pauschale für Rentner, in Ruhestand gehen.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Homepage bezüglich einer möglichen Doppelauszahlung die Frage: "Wie ist zu verfahren, wenn ich die Energiepreispauschale als Rentnerin oder Rentner erhalte, obwohl ich die Energiepreispauschale für Erwerbstätige oder als Empfängerin oder Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Grundsicherung, einmaliger Heizkostenzuschuss) erhalten habe?"
Die Antwort dürfte zahlreiche Berechtigte freuen: "Die Zahlungen schließen einander nicht aus. Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein. Sollten Sie jedoch mehrere Renten beziehen (z.B. Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt."
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