- Was ist das Pflegegeld?
- Voraussetzungen
- Höhe des Pflegegeldes
- Sonderfälle
- Fazit
Entscheidest du dich dafür, einen Angehörigen zu pflegen, geht damit eine gewisse Verantwortung und Belastung einher. Wie viel finanzielle Unterstützung du erhältst und wonach sich die Höhe des Pflegegeldes richtet, ist im Voraus wichtig zu wissen.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
Grundsätzlich steht Pflegebedürftigen die Entscheidung offen, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Entscheiden sich Betroffene dafür, von Freunden, Angehörigen oder anderen ehrenamtlich tätigen Personen versorgt zu werden, wird dies von der Pflegeversicherung ebenso unterstützt, als wenn sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden. Sowohl gesetzliche als auch private Pflegekassen gewähren den Anspruch auf Pflegegeld.
Damit du Pflegegeld erhältst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss die häusliche Pflege sichergestellt werden, beispielsweise durch eine*n Angehörige*n oder eine andere ehrenamtliche Pflegeperson. Des Weiteren muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, erhält die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse das Pflegegeld. Im Anschluss darf er oder sie selbst entscheiden, ob er oder sie das Pflegegeld an die versorgende Person weitergeben möchte oder anders darüber verfügen möchte. Oftmals wird das Pflegegeld jedoch als Anerkennung an die betreuende Person weitergegeben.
Höhe des Pflegegeldes und Sonderfälle
Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung, welche nach Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt ist:
- Pflegegrad 1: 0 Euro monatlich
- Pflegegrad 2: 316 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 545 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 728 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 901 Euro monatlich
Ein sogenanntes anteiliges Pflegegeld erhalten Betroffene dann, wenn ein Teil der Grundpflege von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes übernommen wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn Angehörige beziehungsweise andere pflegende Personen nicht alle Aufgaben selbst erfüllen können oder ihnen die Zeit dafür fehlt.
Nur die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes erhalten pflegebedürftige Menschen dann, wenn sie eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege erhalten. Die Fortzahlung des halben Pflegegeldes gilt für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Fazit
Unter bestimmten Voraussetzungen haben pflegebedürftige Personen ein Recht auf Pflegegeld. Dieses wird sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Pflegekassen gezahlt. Je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen einen anderen monatlichen Betrag, über den sie frei verfügen können, der aber oft als finanzielle Entlohnung für pflegende Angehörige verwendet wird.
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