Emma oder Emilia, Ben oder Paul - das sind einige der beliebtesten deutschen Vornamen. Ganz normal eben.
Doch immer wieder wollen Eltern für ihre Sprösslinge besonders einzigartige Namen auswählen. Was ist eigentlich erlaubt?
Wohl des Kindes ist entscheidend
Eine offizielle Liste verbotener Vornamen gibt es in Deutschland nicht. Ob ein Name genehmigt und in die Geburtsurkunde des Babys eingetragen wird, entscheiden die Standesämter. Dabei richten sie sich stets nach dem Wohl des Kindes. So darf ein Name nicht anstößig sein oder den Träger lächerlich machen.
Schließlich würde das dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Nicht erlaubt sind auch Namen mit negativen Assoziationen (z.B. Adolf).
Familiennamen oder Adelstitel sind ebenfalls ein No-Go. Markennamen sind nur dann zulässig, wenn sie mit üblichen Vornamen übereinstimmen (Nutella geht nicht). Schwierig sind Orts- beziehungsweise Städtenamen oder geografische Richtungen. Lediglich in anderen Ländern ist es möglich, sein Kind North oder Paris zu nennen. Biblische Namen wie Jesus sind okay - nicht allerdings solche, die negativ besetzt sind (z.B. Judas).
Im Zweifel urteilt das Gericht
Sind Eltern mit der Entscheidung des Standesamts nicht einverstanden, können sie vor Gericht ziehen. Oft können sie ihren Namenswunsch aber auch hier nicht durchsetzen. Im Rahmen dessen wurden unter anderem folgende Namen verboten:
- Bierstübl
- Borussia
- McDonald
- Tom Tom
- Pfefferminze
- Waldmeister
- Superman
- Rumpelstilzchen
- Satan oder Lucifer
- Störenfried
Andere Vornamen wie diese sind zwar fragwürdig, aber vom Standesamt zugelassen:
Namensänderung nicht leicht gemacht
Wem sein Vorname nicht gefällt, der hat es nicht leicht. Denn in Deutschland kann der Name nur aus einem triftigen Grund geändert werden. Er muss etwa schwer zu sprechen oder zu schreiben sein oder einen erheblichen Leidensdruck auf den Träger ausüben. Eine Adoption kann ebenso ein Anlass zur Namensänderung sein, wie die Eindeutschung des Vornamens bei Geflüchteten. Des Weiteren können Menschen, die sich ihrem Geschlecht nicht zugehörig fühlen, ihren Vornamen ändern.
Je mehr, desto besser? Nicht bei Vornamen
Menschen, die gleich mehrere Vornamen haben, können immerhin die Reihenfolge ihrer Vornamen ändern. Außerdem dürfen sie ihren Rufnamen daraus frei wählen. Übertreiben sollten es die Eltern mit den Vornamen allerdings nicht: Vor einigen Jahren entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass ein Kind maximal fünf Vornamen bekommen darf. Anlass für das Urteil war die Klage einer Frau, die ihren Sohn Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto (Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Allesandro) nennen wollte.