- Namen für Babys: Das sind die Regeln in Deutschland
- Verbotene Vornamen: So dürfen Kinder nicht heißen
- Außergewöhnliche Namen: Diese kuriosen Namen wurden tatsächlich zugelassen
Du suchst nach einem geeigneten Namen für deinen Nachwuchs - und die Wahl fällt dir schwer? Kein Wunder, ellenlange Listen an möglichen Vornamen können schnell dazu führen, dass die Übersicht abhanden und immer mehr Babynamen-Favoriten zustande kommen. Dabei gibt es einige maßgebliche Dinge bei der Namensgebung zu beachten und: Nicht alle Vornamen sind in Deutschland zulässig!
Babynamen in Deutschland: So darf dein Kind nicht heißen
In Deutschland gibt es konkrete Regelungen, wenn es um die Namensgebung eines Kindes geht. Viele Teilaspekte sind schriftlich festgelegt: Dazu gehört beispielsweise, wie und wann der Name eingetragen werden muss. Den Namen, den du deinem Kind geben möchtest, musst du im für den Landkreis zuständigen Standesamt anzeigen. Dies sollte innerhalb des ersten Monats nach der Geburt geschehen. Nach der Zulassung wird der Name auch ins Geburtsregister eingetragen. Die Beamten im Standesamt prüfen den Namen und können zum Schutz des Kindes Namen auch ablehnen. Folgende Namen wurden von Standesämtern in Deutschland nicht zugelassen:
Buchtipp: 'Vornamen: Von außergewöhnlich bis zeitlos' jetzt ansehen- Lenin
- Rosenherz
- Waldmeister
- Satan
- Bierstübl
- Schroeder
- Afga
- Pillula
- Judas
- Tom Tom
- Holgerson
- Lord
- Stone
- Sonne
- Pain (englisch: Schmerz)
- Thanatos (altgriechisch: Tod)
- Verleihnix
- Gucci
- Grammophon
- Whisky
- Puppe
- Jürgenson
- Atomfried
- Borussia
- Junge
- Westend
Des Weiteren setzen sich die verpflichtenden Namen aus einem Vor- und einem Nachnamen zusammen. Daneben können als sogenannte Wahlnamen mehrere Vornamen eingetragen werden. Im Normalfall werden hier vier bis fünf problemlos eingetragen: bei einer höheren Anzahl entscheidet das Standesamt im Individualfall. Im Allgemeinen sollte durch den Vornamen erkennbar sein, welches Geschlecht das Kind hat. Bei geschlechtsneutralen Vornamen soll ein zweiter Name dies regulieren. Der gegebene Vorname darf nur in speziellen Fällen geändert werden. Dies kann beispielsweise dann geschehen, wenn eine Person sich im Transitionsprozess für einen anderen Namen entscheidet.
Außergewöhnliche Vornamen: So darfst du dein Kind in Deutschland nennen
Manchen Eltern ist es besonders wichtig, einen außergewöhnlichen Namen für das Kind auszusuchen. Die Regeln der Zulassung sind in manchem Fällen etwas kurios: Während Namen wie "Kirsche" abgelehnt werden, werden teilweise Namen wie "Oleander", "August" oder "November" akzeptiert.
Nach welchen Kriterien hier selektiert wird, ist für uns als Bürger*innen nicht immer ganz durchsichtig. Oft folgt deshalb ein Stirnrunzeln, wenn man liest, welche kuriosen Vornamen zugelassen wurden. Solche Vornamen sind beispielsweise "Schokominza" oder "Schneewittchen". Weitere kuriose Namen, die zugelassen wurden, sind zum Beispiel:
Es liegt also ganz im Ermessen des Standesbeamten, ob der kuriose Name zugelassen wird oder nicht. Übrigens: Diese Vornamen liegen 2023 voll im Trend.