- Kabelbrücken helfen auch nicht
- Nicht genügend Ladesäulen
- Barrierefreier Gehweg wichtiger
- Andere Städte sind großzügiger
Es wäre so praktisch: beim Laden des E-Autos das Kabel vom Bordstein zur Steckdose aufs eigene Grundstück führen. Doch Anwohner dürfen den Gehweg laut Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt dafür nicht nutzen. Wo darf das Kabel liegen - und wo kann es zum Problem werden? Das solltest du wissen.
Kabelbrücken helfen auch nicht
In dem verhandelten Fall hatte ein Halter eines Plug-in-Hybridautos und eines E-Autos bei der Stadt Oberursel eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt: Für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden wollte der Mann rund vier Zentimeter hohe und mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen versehene Kabelbrücken als Abdeckung für die Elektroleitungen verlegen. Die Stadt Oberursel lehnte dies ab, woraufhin der Mann klagte.
Der Kläger argumentierte vor Gericht, die Kabelbrücken stellten keine Gefahr für die Fußgänger dar und die Stadt habe nicht genügend Ladesäulen, um seine beiden Fahrzeuge jederzeit aufladen zu können. Auch hätte die Stadt die Aspekte des Klimaschutzes und der angestrebten Mobilitätswende bei ihrer Entscheidung gar nicht berücksichtigt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main (Urteil vom 18.2.2022, Az.:12 K 540/21.F) wies die Klage ab. Mit einer Kabelbrücke werde für Personen in einem Rollstuhl oder einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen, hieß es unter anderem zur Begründung. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können.
Andere Städte sind großzügiger
Auch durch der Aspekt des staatlichen Klimaschutzes ergäben sich keine Rechte einzelner Bürger. Entsprechend musste die Behörde diesen Aspekt in ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen. Des Weiteren erklärte der Richter, dass die Mobilität des E-Auto-Besitzers nicht unangemessen eingeschränkt werde. Seine beiden Fahrzeuge ließen sich auch nacheinander an einer Ladestation aufladen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann am Hessischen Verwaltungsgericht in der Berufung weiter verhandelt werden.
Tipp
In anderen Städten und Gemeinden wird das Verlegen eines Kabels über den Gehweg zum Aufladen in einigen Fällen – gegen Gebühr – erlaubt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten E-Auto-Besitzer grundsätzlich um eine Sondergenehmigung anfragen.