Die Corona-Krise in Deutschland hält an. Doch mittlerweile wurden zahlreiche Lockerungen beschlossen, die das öffentliche Leben wieder hochfahren. Eines dieser Maßnahmen ist die Aufweichung des Kontaktgebotes.
Doch wie steht es um den Besuch bei den Eltern oder Großeltern? inFranken.de klärt auf.
Eltern oder Großeltern treffen: Was aktuell gilt
Seit geraumer Zeit ist es in Bayern erlaubt, sich unter zwei Haushalten in der Öffentlichkeit zu treffen. Diese Regelung betrifft logischerweise auch die eigene Familie. Sprich: Wohnen die Eltern und ihre Tochter in zwei verschiedenen Hausständen, können sie sich zu dritt im Park, an der Eisdiele oder am Badesee treffen.