Bayerisches Reinheitsgebot: Was bedeutet das?
Laut dem Bayerischen Reinheitsgebot dürfen für das Brauen von Bier lediglich drei Zutaten verwendet werden:
- Wasser
- Hopfen
- Gerstenmalz
Die Experten des Deutschen Brauerbundes ordnen die Verordnung historisch ein: Das Reinheitsgebot wurde 1516 vom Bayerischen Landständetag in Ingolstadt erlassen. "Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll", heißt der Titel der Verordnung, die Herzog Wilhelm IV. von Bayern verantwortete. Es ist das älteste Lebensmittelgesetz der Welt und hat bis heute nicht als Bedeutung verloren.
Hintergrund der damaligen Gesetzgebung war das Verfälschen des Bieres durch zum Beispiel chemische Zusätze. Giftige Zutaten wurden in den Brauprozess einbezogen, um das Bier haltbar zu machen und zu konservieren. Bevor Hopfen dafür verwendet wurde, landeten regelmäßig Ochsengalle, Schafgarbe oder Fichtenspäne im Braukessel.
Das Deutsche Reinheitsgebot: Das steckt dahinter
Mit der Entdeckung der Bedeutung von Hefe für die Konservierung, wurde das Bayerische Reinheitsgebot angepasst. Rund 400 Jahren später trat Bayern in die Weimarer Republik ein. Bereits wenige Jahre zuvor erließ Kaiser Wilhelm das Deutsche Reinheitsgebot: Es besagt das für untergärige Biere ebenfalls nur Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hefe als Zutaten verwendet werden dürfen. Anders ist es bei obergärigen Bieren. Dabei sind auch andere Malzarten und verschiedene Zuckerarten, wie Rohr- oder Invertzucker erlaubt.
Kommentare (0)
was sagen sie zu diesem Thema?
jetzt anmelden jetzt registrierenZu diesem Artikel wurden noch keine Kommmentare geschrieben.