In Bayern gelten seit dem 21. März weitreichende Ausgangsbeschränkungen - und das wird auch noch bis mindestens 19. April so bleiben. Durch die strikten Regelungen soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Das Haus verlassen darf den Beschränkungen nach nur noch, wer einen triftigen Grund dafür hat. Neben der Fahrt zur Arbeit oder etwa zum Einkaufen ist auch das Spazierengehen weiterhin erlaubt.
"Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet", heißt es dazu auf einer Website des Bayerischen Innenministeriums, die Fragen rund um die Ausgangsbeschränkungen beantwortet. Allerdings darf man sich dabei nur alleine oder mit Menschen, die im selben Haushalt wohnen, draußen bewegen.
Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Spazierengehen ja, sich länger an einem Ort aufhalten nein
Nicht erlaubt sind hingegen längere Aufenthalte im Freien, wie das Innenministerium erklärt. Hierzu zählen etwa Picknicks im Park oder ein längeres Sitzen auf Parkbänken (außer um sich kurz zu erholen). "Gehen Sie möglichst zügig zurück in Ihre Wohnungen, nachdem Sie frische Luft geschnappt haben", heißt es weiter.
Eine Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken erklärt auf Anfrage von inFranken.de, warum das so ist. Demnach zählen Spazierengehen und Sport an der frischen Luft (allein oder mit Personen aus demselben Hausstand) zu den triftigen Gründen, die es gestatten, das Haus zu verlassen. Nicht aber der längere Aufenthalt, etwa auf einer Parkbank oder einer Decke am See.
Gerade bei schönem Wetter - wie beispielsweise am vergangenen Samstag (28. März 2020) - "hätten wir dann irgendwann wieder zu viele Menschen an einem Platz", erläutert die Sprecherin. Was wiederum den Schutzmaßnahmen entgegenlaufen würde.
Polizei berichtet: Zahlreiche Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen
Am Wochenende (27. bis 29. März 2020) verzeichnete die mittelfränkische Polizei nach eigenen Angaben zahlreiche Verstöße gegen die vorläufigen Ausgangsbeschränkungen. Die Polizei appelliert in einer Pressemitteilung an die Bevölkerung und bittet eindringlich darum, die bestehenden Vorgaben einzuhalten.
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Das schöne Frühlingswetter habe viele Menschen dazu verleitet, trotz des bestehenden Verbots die eigenen vier Wände zu verlassen und nach draußen zu gehen. Der größte Teil der Beanstandungen sei auf den unerlaubten Aufenthalt in der freien Natur zurückzuführen gewesen, wie die Polizei mitteilt.
Besonders häufig waren laut Polizei folgende Verstöße zu verzeichnen:
- Personen trafen sich mit Bekannten, Freunden oder Verwandten, die nicht mit ihnen in einem Haushalt wohnen, um spazieren zu gehen oder gemeinsam Sport zu treiben.
- Menschen suchten Plätze in der freien Natur auf, beispielsweise Seen, Parks oder Wiesen, und ließen sich dort auf Decken, mitgebrachten Stühlen oder Bänken nieder, um längere Zeit zu verweilen.
- Personengruppen trafen sich zum Grillen oder Picknicken an den oben genannten Orten.
Appell der Polizei: An Ausgangsbeschränkungen halten
Der Polizei ist es nach eigenen Angaben ein Anliegen, die Menschen noch einmal eindringlich zu sensibilisieren. "In einer für uns alle schweren Zeit ist es umso wichtiger, dass sich alle an die bestehenden Vorgaben halten", heißt es in der Mitteilung. Verstöße werden anhand eines Bußgeldkatalogs bestraft.