Würzburg
Angriff

Nach Messerattacke in Würzburg: Gutachten hat über Schuldfähigkeit des Täters entschieden

Drei Menschen verloren beim Messerangriff in der Würzburger Innenstadt ihr Leben, viele weitere wurden verletzt. Zwei Gutachter haben nun die Schuldfähigkeit des Angreifers beurteilt - und kamen zum selben Ergebnis.
Rund vier Monate nach der Messerattacke in Würzburg hat ein psychiatrisches Gutachten darüber entschieden, ob der Angreifer zum Tatzeitpunkt schuldfähig war oder nicht.
Rund vier Monate nach der Messerattacke in Würzburg hat ein psychiatrisches Gutachten darüber entschieden, ob der Angreifer zum Tatzeitpunkt schuldfähig war oder nicht. Foto: Nicolas Armer (dpa)
  • Würzburger Messerstecher: Gutachter beurteilen seine Schuldfähigkeit
  • viele Hintergründe der Tat immer noch unklar
  • Unterbringung in Psychiatrie als Option

Er stach ohne ersichtlichen Grund auf Passanten ein, verletzte drei davon tödlich und fünf lebensgefährlich – ein 32-jähriger Mann hatte am 25. Juni in der Würzburger Innenstadt mehrere Personen mit einem Messer attackiert. Nun entscheidet ein psychiatrisches Gutachten darüber, wie seine Strafe ausfallen wird.

Unabhängige Gutachten erstellt

Zwei Sachverständige waren von den Ermittlern beauftragt worden, unabhängig voneinander ein Gutachten zu erstellen. Und kamen dabei zum selben Ergebnis: Der Angreifer war bei der Attacke schuldunfähig, wie das Bayerische Landeskriminalamt und die Münchner Generalstaatsanwaltschaft mitteilen. Aus welchem Grund der gebürtige Somalier die Passanten angriff, sei aber weiterhin nicht geklärt. Vermutungen, dass die Tat terroristische, extremistische oder religiöse Hintergründe hatte, oder ob Mittäter involviert waren, konnte bisher nicht belegt werden. Zeugen wollen während des Messerangriffs jedoch zweimal den Ausruf "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") gehört haben. Im Krankenhaus soll er außerdem einen Hinweis auf den Dschihad („Heiligen Krieg“) geäußert haben. Laut einem toxikologischen Gutachten stand der 32-Jährige während der Tat weder unter Drogen- noch unter Alkoholeinfluss.

Aufgrund der neuen Gutachten sei es nun wahrscheinlich, dass es gegen den Somalier ein Sicherungsverfahren geben wird, das voraussichtlich vor dem Landgericht Würzburg stattfindet. Dabei soll darüber entschieden werden, ob er zukünftig in einer Psychiatrie untergebracht wird. Bis Ende des Jahres will die Münchner Generalstaatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung beantragen, so das Landeskriminalamt. Obwohl dieses Vorgehen bedeutet, dass der 24-Jährige nur Beschuldigter und nicht Angeklagter ist, soll es eine Gerichtsverhandlung geben. Die Einschätzung des Mannes als schuldunfähig bedeute nicht, dass die Ermittler an seiner Täterschaft zweifeln würden. Bei seiner Vernehmung am 30. September habe er den Ablauf der Tat detailliert geschildert.

Erwiesen sei zum jetzigen Zeitpunkt, dass der 32-Jährige am 25. Juni in Würzburg auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen hat. Dabei wurden drei Menschen tödlich, fünf lebensgefährlich und vier weitere leicht verletzt. Auch ein elfjähriges Mädchen hatte bei dem Angriff lebensbedrohliche Verletzungen erlitten, ihre Mutter kam ums Leben. Seit der Attacke ist der Mann in einer Psychiatrie untergebracht. „Er macht mittlerweile einen guten Eindruck, ist psychisch gefestigt“, sagt sein Rechtsanwalt Hanjo Schrepfer. „Er ist medikamentös gut eingestellt.“ In seiner Vernehmung vor wenigen Wochen habe er die Messerattacke bedauert.

Täter bereits auffällig geworden

Der Somalier, der in einer Würzburger Obdachlosenunterkunft lebte, wurde bereits 2015 in Deutschland registriert. Seitdem fiel er mehrmals wegen psychischer Probleme auf. Vor der Tat hatten die Behörden nach eigenen Angaben aber keine Hinweise darauf, dass der Mann andere Menschen gefährden könnte. Die Angehörigen der Opfer sowie die Verletzten wurden über die Ergebnisse der Gutachten und den aktuellen Ermittlungsstand informiert.

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