Schweinfurt
Gerichtsverhandlung

Weiteres Urteil im Schweinfurter Kindesmissbrauchs-Prozess - Ermittlungen enthüllen schockierendes Detail

Nachdem der "Stiefvater" des Opfers bereits verurteilt worden ist, hat das Landgericht Schweinfurt am Freitag (4. Juni 2021) ein weiteres Urteil im aufsehenerregenden Prozess um schweren Kindesmissbrauch gefällt: Ein 50-Jähriger muss für fast drei Jahre in Haft, weil er dem Sex mit dem damals elfjährigen Mädchen zugestimmt hatte.
Mann wegen schweren Kindesmissbrauchs vor Gericht
Im Schweinfurter Prozess um schweren Kindesmissbrauch ist ein weiteres Urteil gefallen. Der Angeklagte (2.v.l.) sitzt bei Prozessbeginn neben seiner Rechtsanwältin Salome Götz (3.v.l.) im Gerichtssaal. Foto: Carolin Gißibl/dpa

Auf der Suche nach Sex hängt ein Mann einen Zettel mit seiner Handynummer auf einer Autobahn-Toilette aus und bekommt am selben Abend ein Mädchen angeboten. Weil er eingewilligt hatte, hat das Landgericht Schweinfurt den 50-Jährigen am Freitag (4. Juni 2021) zu zwei Jahren und elf Monaten Haft wegen des Missbrauchs einer Jugendlichen in zwei Fällen und der Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt. In der vergangenen Woche hatte der Mann die Tat bereits gestanden

Die Jugendschutzkammer sah es als erwiesen, dass der Mann die damals Elfjährige im Juli 2020 an zwei Abenden in seiner Wohnung im Landkreis Schweinfurt missbraucht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fast drei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs: Tat als WhatsApp-Sprachmemo aufgezeichnet

Das Angebot kam vom Stiefvater des Mädchens, der während der Taten im Raum anwesend war. Schockierendes Ermittlungsdetail: Einen Missbrauch hatte der 50-Jährige laut Gericht mit seinem Handy per Sprachmemo aufgezeichnet. Das Kind sei in dieser Situation "besonders schutzlos" gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Angelika Drescher.

Belangt werden wegen schwerem Kindesmissbrauchs - wie zu Prozessbeginn in der Anklage vorgesehen - konnte der Deutsche allerdings nicht. Unter anderem aus einer Tonaufnahme des Treffens war laut Gericht hervorgegangen, dass der Angeklagte dachte, das Mädchen sei 14 Jahre alt gewesen.

Vor dem ersten Treffen hatte sich der Angeklagte mit dem Mädchen über Whatsapp ausgetauscht. Dabei soll die Schülerin angegeben haben, bereits 14 Jahre alt zu sein. In diesem Chat tauschte der Angeklagte laut Richterin auch ein pornografisches Bild mit dem nichtvolljährigem Opfer aus. Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Verteidigung forderte Geldstrafe

Die Verteidigung hatte wegen der Verbreitung pornografischer Schriften für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro plädiert und im übrigen Anklagepunkt einen Freispruch gefordert. 

Der heute 49-jährige Lebensgefährte der Mutter des Mädchens ist bereits am 20. Mai zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Elfjährige Männern an Rast- und Autobahnparkplätzen in Unterfranken angeboten und soll  sich zudem mehrfach an ihr vergangen haben. Die Mutter soll von einigen Übergriffen auf ihr Kind  gewusst haben, gegen die 39-Jährige soll voraussichtlich Ende Juni ein gesondertes Verfahren beginnen.