Wahlrecht erst ab 18: Fränkischer Pirat (17) zieht vor Bundesverfassungsgericht
Weil er nicht damit einverstanden ist, dass das Wahlrecht für die Europawahl in Deutschland nur für Volljährige gilt, zieht ein 17-Jähriger Nürnberger nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Kein Wahlrecht für Jugendliche bei Europawahl: 17-jähriger Nürnberger zieht vor Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag halte daran fest, dass 16- und 17-jährige in Deutschland für die Europawahl nicht wahlberechtigt sind. Dies habe der Bundestag 30 Jugendlichen mitgeteilt, die sich über die geltende Regelung beschwert hätten. Ihr Wahleinspruch sei abgewiesen worden - darunter auch der Einspruch des 17-jährigen Lukas Küffner aus Nürnberg von der Piratenpartei. Dies gab die Piratenpartei am Mittwoch (6. November 2019) in einer Pressemitteilung bekannt.
Wahlrecht erst ab 18: Nürnberger Piratenpartei-Mitglied (17) geht vor Gericht
Laut Piratenpartei teilte der Bundestag mit, es könne offen bleiben, ob die erforderliche Reife bei "einzelnen Personen" unter 18 vorliege. Generell bestehe bei Jugendlichen dieses Alters eine "höhere Gefahr, den notwendigen Grad von Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit noch nicht erreicht zu haben". Zur Wahl dürfe eine Person nur zugelassen werden, wenn sie "entscheidungsfähig und zur freien Bildung ihres eigenen Wählerwillens fähig" sei.