Lichtenfels

Ein Lichtenfelser Amtsrichter sorgt für einen landesweiten Skandal

Weil er beim Kartenspielen im Hotel "Zur Krone" betrog, sorgte Emil Selling für einen handfesten Eklat, der Folgen hatte.
Hotel "Krone" am Lichtenfelser Marktplatz auf einer Ansichtskarte des frühen 20. Jahrhunderts  Foto: Archiv
Hotel "Krone" am Lichtenfelser Marktplatz auf einer Ansichtskarte des frühen 20. Jahrhunderts Foto: Archiv

Am Abend des 16. Juli 1887 saßen sechs Honoratioren im Hotel "Zur Krone" am Lichtenfelser Marktplatz zusammen, darunter vier Juristen: der Amtsrichter Ludwig Müller, der Notar Georg Büttner, der Bahnamtsverwalter Joseph Kellner, der Bezirksamtsassessor Philipp Juncker, der Korbhändler Heinrich Krauß jun. und der Oberamtsrichter Emil Selling. Die Runde vertrieb sich die Zeit mit Karten.

Die sechs Männer spielten "Zwicken", ein umstrittenes, in Österreich sogar verbotenes Glücksspiel. Mit einem Mal bemerkte Krauß, dass Selling heimlich eine Karte austauschte und so das Spiel gewann. Er machte unauffällig Juncker auf das Gesehene aufmerksam. "Beide beobachteten nun das Spiel des Ober-Amtsrichters Selling genauer und nahmen wahr, daß derselbe obige Manipulation bei drei folgenden Spielen abermals machte." Darauf stellte der Bezirksamtsassessor Selling zur Rede. Dieser bestritt den Vorwurf nicht, sondern entgegnete, "daß bei einem solchen Spiele das ,Bemockela‘ nicht unerlaubt [sei] und keineswegs als falsches Spiel oder Betrug gelten könne".

Das rechthaberische Wesen Sellings, das sich in der Folge überdeutlich zeigte, mag in seiner Antwort mitgeschwungen und die Stimmung verschärft haben. Die übrigen Mitspieler widersprachen heftig. Um "Betrug und zwar raffinirten Betrug" habe es sich gehandelt, sagte einer. Mit diesem Eklat, den lediglich der Oberkellner und zwei fremde Gäste miterlebten, endete der Abend. Juncker informierte am folgenden Morgen seinen Vorgesetzten, Bezirksamtmann August Reindl. Dieser trug die Angelegenheit umgehend an den Präsidenten des Landgerichts Bamberg heran. Nun nahm das Schicksal des Oberamtsrichters seinen Lauf.

Selling war unter den Lichtenfelser Gerichtsvorständen des 19. Jahrhunderts an sich die dienstlich herausragende Gestalt. 1831 in Augsburg geboren und in Ansbach aufgewachsen, hatte er nach Jurastudium und Vorbereitungsdienst 1862 eine dauerhafte Anstellung im bayerischen Justizdienst erlangt. Als 40-Jähriger war ihm die Leitung eines Gerichts übertragen worden, nämlich des Landgerichts Ludwigsstadt ("Landgericht" hießen die heutigen Amtsgerichte bis 1879). 1877 hatte ihn der König als Landrichter nach Lichtenfels versetzt; seit 1879 trug Selling die Amtsbezeichnung "Oberamtsrichter". Der Protestant Selling war mit einer katholischen Münchnerin verheiratet, die Ende 1886 in Lichtenfels starb. Mit ihr hatte er drei Kinder. Sellings Vorgesetzte waren voll des Lobes über den Lichtenfelser Oberamtsrichter: Eine Einschränkung aber schien erforderlich: "Leider ist sein Benehmen im dienstlichen Verkehre nicht selten schroff und verletzend." 1887 lautete die Beurteilung kaum anders: "Selling zeigt in den Geschäften der Dienstaufsicht große Gewandtheit und Energie und hält sein Gericht in bester Ordnung. Auch in seinen übrigen Pensum, den Schöffengerichts- und Forstrügesachen sowie den Rechtshilfesachen, leistet er Tüchtiges. Sein etwas streitsüchtiger Charakter trug ihm während der Qualifikationsperiode wieder Warnungen [...] zu." Dieser Wesenszug wurde Selling zum Verhängnis. Denn kurze Zeit nach dieser Beurteilung endete seine Karriere abrupt.

Aufgrund der Anzeige durch den Lichtenfelser Bezirksamtmann erhob die Staatsanwaltschaft Bamberg Anklage gegen Selling wegen Betrugs. Gleichzeitig wurde er vom Dienst suspendiert. Das Amtsgericht Kronach, das mit dem Fall betraut wurde, sprach Selling am 12. September 1887 frei, weil "zwar objektiv ein Vergehen des Betrugs vorliege, [...] aber der Beschuldigte sich der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht bewußt gewesen sei". Die Staatsanwaltschaft ging in die Berufung, die aber durch die Strafkammer des Landgerichts Bamberg verworfen wurde. Am 28. Oktober 1887 meldete die örtliche Presse, es werde "die bekannte, so viel Staub aufwirbelnde Affaire Selling zu Folge eingelegter Revisionsbeschwerde des Staatsanwalts in Bamberg vor das Forum des zuständigen obersten Gerichtshofes gebracht werden". Erneut siegte Selling.

Disziplinarverfahren eröffnet

Nun wurde jedoch ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet, da - so der Justizminister im Rückblick - "eine Ärgernis gebende oder den Anstand grob verletzende Handlung" und damit ein Dienstvergehen vorlag. Denn für das Ministerium stand fest, "daß die Handlungsweise Sellings in allen Kreisen der Bevölkerung als unehrenhaft bezeichnet wurde und das einstimmige Urteil dahin ging, daß er sich in Lichtenfels unmöglich gemacht habe, da sein Ansehen und seine Autorität als Beamter völlig vernichtet sei. Er wurde nur mehr in Wirtshäusern statt Ober-Amtsrichter ,Oberbemogler‘ tituliert, auf offener Straße von Burschen ,Mogler‘ geschimpft und es stand zu befürchten, daß ihm der gleiche Vorwurf auch bei Ausübung seines Amtes entgegengeschleudert werden könnte". Selbst wenn Selling seine Spielweise für erlaubt gehalten habe, wie ihm im Strafverfahren zugute gehalten wurde, so habe er sich doch "der Achtung, die sein Beruf erfordert, unwürdig gezeigt". Für besonders ärgerlich sah man es im Ministerium an, dass durch Presseberichte der Fall Selling weithin bekannt geworden war.

Die Disziplinarkammer am Oberlandesgericht Bamberg trat im März 1888 zusammen - zum ersten Mal seit ihrer Gründung neun Jahre zuvor - und verurteilte Selling zur Strafversetzung und zu 600 Mark Geldstrafe. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt legten dagegen Berufung beim Disziplinarhof in München ein. Dieser verurteilte den Oberamtsrichter am 19. Mai 1888 "zur Dienstentlassung [...] unter Belassung von neun Zehntel des Ruhegehaltes auf Lebenszeit". Bevor das Urteil vollstreckt war, traf im Justizministerium ein Gnadengesuch Sellings ein: Er bat um die Versetzung in den Ruhestand bei vollen Bezügen. Wie vom Justizminister empfohlen, wies Prinzregent Luitpold von Bayern das Gesuch ab. Selling wurde, wie der Disziplinarhof entschieden hatte, aus dem Justizdienst entlassen. Damit hätte diese Affäre, die landesweit Aufsehen erregte, zu Ende sein können. Doch Selling erwies sich als Querulant. Im März 1889 fand er sich erneut vor der Strafkammer des Landgerichts Bamberg wieder, diesmal angeklagt der Erpressung. Selling hatte im Strafverfahren des Jahres 1887 zu seiner Entlastung vorgebracht, dass selbst im katholischen Pfarrhaus von Lichtenfels "beim Spiel [...] bemoggelt worden wäre". Tatsächlich hatte die unverheiratete Schwester und Haushälterin des verstorbenen katholischen Stadtpfarrers Johann Neuner (1810-1881), "um dem Töchterchen des Herrn Selling zum kleinen Gewinn zu verhelfen", ihr bei einem Spiel einmal Karten zugesteckt. In dieser Sache verhört, empörte sich die Frau, dass ihr toter Bruder in die Sache hineingezogen werde. Dies sei eine "große Gemeinheit" des Oberamtsrichters. Deswegen reichte Selling Beleidigungsklage ein und forderte beim Sühnetermin 1000 Mark, dann 100 Mark. Er drohte, bei einer Verhandlung werde der Meineid aufgedeckt, "den Frl. Neuner angeblich am Schöffengericht Kronach gegen ihn geschworen. [...] Frl. Neuner käme dann an einen Ort, wo sie nimmer herauskomme".

Dieses Verhalten wertete die Staatsanwaltschaft als Erpressungsversuch. In einer "langathmigen, stundenlangen Rede" rechtfertigte sich Selling und wurde schließlich freigesprochen: Seine Einlassung, er habe das Geld nicht für sich, sondern für wohltätige Zwecke verwenden wollen, schien den Richtern glaubhaft.

Die Sache ging bis vor das Reichsgericht in Leipzig, das am 2. Mai 1889 die Revision verwarf. Wieder blieb Selling unbestraft. Damals wohnte der ehemalige Oberamtsrichter schon in München. Dorthin war er im April 1889 mit seiner jüngeren Tochter übersiedelt. Er starb am 6. Januar 1901 in der bayerischen Hauptstadt.