Die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass auf dem Gelände der ehemaligen Bauschuttdeponie im Kasendorfer Ortsteil Heubsch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden darf, sind geschaffen.
Der Marktgemeinderat hat in der jüngsten Sitzung die genauen Modalitäten für einen Durchführungsvertrag mit der Mario Münch GmbH erörtert und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt.
Eckpunkt des Vertrags ist eine Haftpflichtversicherung für die Wege, die die Firma vorweisen muss. "Bisher hatten wir immer Bürgschaften, aber wenn eine solche Haftpflicht nachgewiesen wird, ist das auch in Ordnung", erklärte Geschäftsleiter Herbert Schmidt. Zudem werde die Rückbaupflicht, die bei vorangegangenen Objekten auf 25 Jahre datiert worden sei, nun auf 30 Jahre festgelegt. Die Rückbaupflicht könne nach 30 Jahren eingefordert werden, aber auch dann, wenn die Anlage die Leistung von 70 Prozent nicht mehr bringe. Sogar für die Eventualität, dass der Grundstückseigentümer wechseln sollte, sei vorgesorgt.
Auch ein neuer Eigentümer müsse den Rückbau zulassen. Dies werde in Form einer Dienstbarkeit im Grundbuchamt eingetragen.
Gewerbesteuereinnahmen nicht zu erwarten Ein Diskussionspunkt war die Gewerbesteuer. Denn seit Anfang des Jahres haben sich die Modalitäten geändert. Die Gewerbesteuer wird zu 70 Prozent dort fällig, wo beispielsweise ein Windrad oder eben eine Photovoltaikanlage steht, zu 30 Prozent am Firmensitz. Doch da es sich um eine Photovoltaikanlage für die Mitarbeiter der Firma Münch handelt, würde die Gewerbesteuer jeweils am Wohnort der Eigentümer anfallen, erklärte Schmidt.
Zudem sei es fraglich, ob die Gewerbesteuer jemals so hoch ausfällt, dass wirklich Zahlungen eintreffen.
Mario Münch wollte einer Haftung als Unternehmer, wie sie bisher in den Verträgen vorgegeben war, nicht zustimmen, sich im Vorfeld aber auch nicht festlegen, ob eine örtliche Betreibergesellschaft gegründet wird. Schließlich entschied der Gemeinderat, diesen Punkt zu vernachlässigen, zumal Gewerbesteuer vermutlich nicht anfallen wird.
Norbert Köhler vom Kronacher Ingenieurbüro IVS trug die Einwendungen vor. Demnach hat das Staatliche Bauamt der Forderung Nachdruck verliehen, dass die Ansicht des Ortes und des Baudenkmals Kirche nicht beeinträchtigt werden darf. Die Verkehrsanbindung und dauerhafte Erschließung der Anlage müsse über Heubsch erfolgen. Einzige Ausnahme: Der Schwerlastverkehr könnte während der Bauzeit auch über Krumme Fohre - wie einst zur Deponie - erfolgen.
Zudem legte das Bauamt fest, dass auf die Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe des Geh- und Radwegs 40 niedrig wachsende Streuobstbäume gepflanzt werden.
Das Amt für Landwirtschaft merkte an, dass eine eventuelle Einzäunung der Ausgleichsfläche so erfolgen muss, dass der landwirtschaftliche Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Und der Bauernverband präferierte eine Zufahrt über die Staatsstraße, was aber das Bauamt schon verboten hatte. Zudem betonte der BBV, dass nur die Photovoltaikanlage eingezäunt werden soll, nicht der benachbarte Wald und möglichst auch nicht die Ausgleichsfläche. "Aber am Anfang wird man wohl darum nicht herum kommen", meinte Norbert Köhler.
Schließlich regten die Naturschutzbehörden an, dass die extensive Nutzung auf die gesamte Fläche ausgedehnt werden soll.
Es dürften keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, und auf diesen Flächen dürfe auch nicht gemulcht werden.
Die Räte nahmen die Einwände zur Kenntnis.
Keine Einwände hatte das Gremium gegen die Bauanträge. Bewilligt wurden die Vorhaben von Stephan und Christian Friedrich (Bau eines Einfamilienwohnhauses in Heubsch) sowie von Dietmar Schöps und Susanne Wechsler (Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Lopp). Da das geplante Haus allerdings im Außenbereich liegt, müssen die Bauherren selbst für den Anschluss der Leitungen und die Zufahrt sorgen.
Waldpflege wird teurer Bis zum Jahr 2016 muss das Entgelt für die Betriebsleitung und -führung nach der Körperschaftswaldverordnung angepasst werden - und zwar kostendeckend. Deshalb stimmten die Räte einer Erhöhung um 114 Euro auf 1148,35 Euro ab 1. Juli 2013 zu. "Wir haben keine andere Möglichkeit, ein eigener Förster ist teurer", bemerkte Bürgermeister Bernd Steinhäuser (CSU).