Die gegen Henry Schramm erhobenen Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt bzw. lläen zeitlich so weit zurück, dass das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung eingetreten sei und der Durchführung von Ermittlungen entgegenstehe, heißt es in der Mitteilung.
Der erhobene Hauptvorwurf, dass Henry Schramm das Grundstück Albert-Schweitzer-Straße 5 in Kulmbach unter Wert gekauft und sich hierdurch persönlich bereichert und der Stadt Kulmbach einen finanziellen Schaden zugefügt habe, konnte nicht nachgewiesen werden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.
Gutachten stellt klar: Grundstück zum Verkehrswert gekauft
Die Staatsanwaltschaft hat der Mitteilung zufolge ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken eingeholt. Der Sachverständige komme zu dem Ergebnis, dass das Grundstück 2018 zum aktuellen Verkehrswert von Henry Schramm gekauft worden sei. Eine Untreue, eine Vorteilsannahme im Amt oder ein Gefälligkeitsgutachten des vorab von der Städtebau Kulmbach Wohnungs- und Sanierungs mbH beauftragten Sachverständigen lägen damit nicht vor.
Nicht zu klären sei gewesen, ob der Erwerb des Grundstückes durch die Städtebau GmbH im Jahr 2008, der zu deutlich höherem Preis erfolgte, dem Verkehrswert entsprochen habe, da insoweit die fünfjährige Verfolgungsverjährungsfrist bereits abgelaufen sei und ein Verfahrenshindernis bestehe.
Auch die Überprüfung der weiteren Grundstücksgeschäfte zwischen Henry Schramm und der Städtebau GmbH hätten keine Unterwertkäufe ergeben bzw. seien aufgrund eingetretener Verfolgungsverjährung nicht einer sachverständigen Bewertung unterzogen worden.