Gericht: Drogenkonsument bekommt letzte Chance

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Symbolfoto: dpa
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Mindestens 76 Mal hat ein 26-Jähriger aus dem Landkreis bei zwei Dealern Haschisch und Marihuana gekauft. Vor Gericht kam er am Dienstag mit einem blauen Auge davon und erhielt eine Bewährungsstrafe.

Durch Ermittlungen in der Bayreuther und Kulmbacher Drogenszene kamen Beamte der Kripo Bayreuth auf die Spur von zwei Dealern, die auch an einen 26 Jahre alten Mann aus dem Landkreis regelmäßig Drogen verkauft haben sollen. Jetzt musste sich der junge Mann vor dem Amtsgericht Kulmbach verantworten und kam mit einem blauen Auge davon.

Richterin Nicole Allstadt verurteilte den 26-Jährigen wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Und außerdem muss der Angeklagte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, monatlich immer mindestens fünfzig Stunden, so die Richterin. "Jetzt zählt's", warnte Nicole Allstadt und appellierte an das Verantwortungsgefühl des Angeklagten.
"Fallen Sie nicht mehr in alte Gewohnheiten zurück", so die Richterin.

Der Angeklagte schilderte vor Gericht, dass er aus eigener Kraft von den Drogen weggekommen sei. Er habe die Drogen konsumiert, um dem Alltagsstress zu entfliehen. Im vergangenen Jahr hat der Angeklagte ein Gutachten anfertigen lassen und hofft, dass er seinen Jagdschein behalten kann. Denn der bedeutet ihm viel. Außerdem möchte sich der derzeit arbeitslose junge Mann eine Arbeit und eine eigene Wohnung suchen. Denn seine Freundin erwartet ein Kind von ihm.

Zugegeben hat der Angeklagte 76 Drogenkäufe und für die wurde er verurteilt. Die weiteren Fälle - ursprünglich war von 116 Drogenkäufen die Rede - wurden eingestellt. "Es waren bestimmt nicht hundert Fälle", erschrak der Angeklagte selbst über die Menge, die im Laufe der Jahre zusammen gekommen sein soll.

Der Angeklagte schilderte, dass er am Wochenende drei Tütchen zu je einem halben Gramm konsumiert habe. Aber es habe auch Zeiträume von zwei Wochen oder länger gegeben, in denen er überhaupt keine Drogen genommen hatte.

An die Drogen kam der 26-Jährige über einen ehemaligen Schulfreund und dessen Bekannte, die beide Drogen verkauften. Bei den Dealern handelt es sich um einen 32-Jährigen aus Bad Berneck und einen Neuenmarkter, der bereits verurteilt ist und eigens aus der Justizvollzugsanstalt Bayreuth zum Prozess gebracht wurde.

Auch ein Kripobeamter wurde bei der Verhandlung als Zeuge vernommen. Der erklärte, dass einer der Dealer sogar eine Schuldnerliste geführt habe. Und so kam auch ans Licht, dass der Angeklagte und ein Freund eigentlich immer gemeinsam Drogen gekauft hatten.

Staatsanwalt Ludwig Peer hatte aufgrund der Vielzahl der Taten auf eine Einzelstrafe von je einem Monat Freiheitsstrafe und einer Gesamtstrafe von zwei Jahren sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit plädiert.

Verteidiger Hilmar Lampert hielt diesen Strafantrag jedoch "für überzogen". Denn schließlich habe es sich immer nur um "leichte Drogen" gehandelt. Er bat, dass man sich auf eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro beschränken sollte.

Das Schöffengericht wählte eine etwas reduzierte Strafe, hielt aber die Freiheitsstrafe wegen der Vielzahl der Fälle für unumgänglich.