Eine echte Umweltkatastrophe

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Hunderte Fische sind im Herbst vergangenen Jahres einer Kalkeinleitung in den kleinen und großen Rehbach sowie die Steinach zum Opfer gefallen. Foto: Archiv/Sonja Adam
Hunderte Fische sind im Herbst vergangenen Jahres einer Kalkeinleitung in den kleinen und großen Rehbach sowie die Steinach zum Opfer gefallen. Foto: Archiv/Sonja Adam

Das Fischsterben in der Steinach, das im Herbst für Schlagzeilen gesorgt hat, war nicht ein einmaliges Malheur. Und es ist größerer Schaden entstanden als bislang angenommen. Sogar Arten der Roten Liste sind ausgerottet worden.

Das Fischsterben in der Steinach wird die Staatsanwaltschaft noch lange beschäftigen. "Wir arbeiten dem Wasserwirtschaftsamt, den Naturschutzbehörden und dem Landratsamt in diesem Fall nur zu", erklärt Alexander Horn von der Polizei Stadtsteinach. Doch er bestätigt: Das Fischsterben, das eindeutig durch eine Kalkeinleitung verursacht worden ist, war keine einmalige Angelegenheit. "Es gab auch im November noch einmal einen Vorfall, wenn auch nicht mehr in so großem Ausmaß wie im Herbst."

Tatsächlich wurden in der Steinach, im kleinen und großen Rehbach Anfang Oktober Hunderte toter Fische entdeckt. Das schockierte nicht nur Anwohner Heiko Müller von der Neumühle. Schon damals hatte er beobachtet, dass sich die Steinach immer wieder verfärbt, braun wird oder Schaum trägt.
Die vielen toten Fische schließlich riefen die Naturschutzbehörden, das Wasserwirtschaftsamt Hof, das Landratsamt Kulmbach auf den Plan. Die Polizei ermittelte.

Schwarz auf weiß

Die ersten Erkenntnisse, die man nun schwarz auf weiß hat und die wissenschaftlich fundiert gewonnen wurden, sind noch schockierender als befürchtet. Denn in dem Bereich Kleinrehmühle, wo die Einleitung passiert ist - im kleinen und großen Rehbach - ist quasi alles Leben völlig ausgelöscht. Nicht einmal die kleinsten Lebewesen haben überlebt. "Besonders schlimm ist, dass in diesem Bereich die streng geschützten Bachneunaugen und Mühlkoppen vorgekommen sind. Das ist auch naturschutzrechtlich relevant", bestätigt Philipp Hetzel, Abteilungsleiter im Referat für Umwelt- und Naturschutz am Landratsamt Kulmbach.

Zum Verursacher selbst möchte der Verantwortliche nichts sagen. Nur so viel: Maßnahmen und Auflagen, um in Zukunft solche Katastrophen zu vermeiden, sind eingeleitet. "Wir sind wirklich mit großem Sach- und Personalaufwand dabei, dafür zu sorgen, dass die Situation in Ordnung gebracht wird und solche Vorkommnisse nicht mehr passieren", sagt Hetzel.

Bis zur Steinachklamm

Von der Kalkung in viel zu hoher Konzentration sind der kleine und große Rehbach besonders betroffen. "Die Schädigung der Gewässer zieht sich runter bis zur Steinachklamm. Je mehr Bäche und Flüsse das Wasser verdünnen, desto mehr nimmt die Schädigung ab", erklärt Hetzel.

Lebensgrundlage zerstört

Bereits im Herbst haben die Naturschutzbehörden des Bezirkes und der Regierung Wasserproben entnommen und eine genaue Analyse des Makrozoobenthos, also aller Lebewesen, die sonst noch in den Gewässern vorkommen, angefertigt. Das Ergebnis ist erschreckend: Nicht einmal Hohltiere, Schnecken, Egel, Larven oder Käfer haben die Kalkmassen überlebt. Und damit fehlt die Grundlage für Fische. "Man könnte jetzt natürlich wieder Bachforellen einsetzen, aber die Lebensgrundlage für sie ist ja weg. Ob das sinnvoll wäre, weiß ich nicht", sagt Hetzel. Und weiter: "Die streng geschützten Arten können nicht einfach wieder eingesetzt werden. Man muss jetzt einfach abwarten, bis die Natur den kleinen und großen Rehbach wieder neu besiedelt", sagt Hetzel.

In der Steinach sind ebenfalls nachhaltige Schädigungen aufgetreten. Doch die Situation ist nicht ganz so schlimm wie in den kleineren Bächen am Ausgangsort der Verunreinigung. "Es wird auch nicht so einfach sein, die seltenen Arten wieder anzusiedeln. Die Fachleute sind sich jetzt schon sicher, dass es Jahre dauern wird bis die Schäden sich einigermaßen regeneriert haben", so Hetzel.

Strafrechtlich wird sich der Verursacher wegen Verunreinigung von Gewässern nach Paragraph 324 Strafgesetzbuch verantworten müssen. "Da ist ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe vorgesehen, bei Fahrlässigkeit ist der Strafrahmen bei bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen", erklärt Hetzel.

Außerdem wird sich der Verursacher zusätzlich noch wegen der naturschutzrechtlichen Belange verantworten müssen. "Das führt dann natürlich zu einer Schärfung", so Philipp Hetzel.