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Was passiert, wenn ich im Koma liege?


Autor: Veronika Schadeck

Kronach, Sonntag, 03. März 2013

Am Sonntag, 10. März, findet der fünfte Gesundheitstag auf dem Schützenplatz in Kronach statt. Rechtsanwalt Christian Mitter wird über Patientenverfügung referieren. Vorab erklärt er, was es dabei zu beachten gilt.
Christian Mitter wird über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sprechen. Foto: Veronika Schadeck


Es kommt meist unerwartet: Eine Krankheit, Unfall, Komplikationen bei einer Operation. Man fällt ins Koma kann nichts mehr entscheiden, beziehungsweise man leidet Demenz oder Alzheimer und ist auch nicht mehr in der Lage, über sein eigenes Ich zu entscheiden. Rechtsanwalt Christian Mitter hat mit dieser Problematik häufig zu tun und weiß Rat.

Herr Mitter, Patientenverfügung - was kann man darunter verstehen?
Christian Mitter: Es ist ein starkes Instrument der Selbstbestimmung. Es geht um eine Behandlung bis zum Tod. Es geht darum "Das, was mit mir passieren soll, wenn ich nicht mehr bei Sinneskräften bin". Eine Patientenverfügung betrifft die intimsten Bereiche, beispielsweise beim Umgang mit lebensverlängernden Maßnahmen.

Wer braucht eine Patientenverfügung?
Im Prinzip jeder Erwachsene.

Schließlich will doch keiner, dass über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wenn es um sein Leben geht.

Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Ja, denn es geht um Rechtssicherheit, sowohl für den Betroffenen, für die Angehörigen und auch für den Arzt. Deshalb wurde in den vergangenen Jahren auch bei Anwälten, Notaren und in der Öffentlichkeit geworben, dass sich die Menschen Gedanken darüber machen sollen, was passieren soll, wenn sie eines Tages nicht mehr handlungsfähig sind.

Was ist mit einer Patientenverfügung abgedeckt?
Liegt eine Patientenverfügung vor, darf der Arzt den Willen seines Patienten nicht ignorieren. Eine zusätzliche Absicherung bietet die sogenannte Vorsorgevollmacht. Darin sind einige oder mehrere Personen benannt, denen der Verfasser vertraut. Diese dürfen dann auch im Namen des Unterzeichners Entscheidungen treffen.

Was beinhaltet eine Patientenverfügung?
Ob, wie und in welcher Situation man ärztlich behandelt werden will. Beispielsweise ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt oder ob eine künstliche Ernährung abgestellt werden soll. Wichtig ist, dass man vor der Unterschrift sich der Konsequenzen auch bewusst ist.

Wie sollte man vorgehen, wenn man eine Patientenverfügung anfertigen lassen möchte?
Am besten können Rechtsanwälte, Notare und auch Ärzte beim Verfassen helfen. Es gibt aber auch Beratungsstellen. Die Berater klären offene Fragen, besprechen mögliche Krankheitsszenarien und helfen bei Formulierungen. Eine Patientenverfügung ist ebenso wie ein Testament eine weltliche Angelegenheit, das Auswirkungen auf die letzten Monate, Stunden im Leben haben.

Welche Kosten entstehen?
Eine vom Notar begleitete Patientenverfügung kostet cirka 50 Euro. Kommt dann noch eine Betreuungsverfügung und und Vorsorgevollmacht hinzu, erhöhen sich die Kosten natürlich.

Wo sollte eine Verfügung aufbewahrt werden?
Sie sollte leicht zu finden sein. Sinnvoll ist es auch, den Platz der Familie oder Freunden anzuvertrauen.

Und wenn ich meine Meinung ändere?
Sie können die Patientenverfügung jederzeit umschreiben oder für ungültig erklären.

Die Fragen stellte Veronika Schadeck.