"Das führt dazu, dass er keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten kann." Auch sei er nicht in der Lage, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag zu stellen. "Dies kann zu einer immensen Verzögerung seines Asylverfahrens führen." Erst wenn der oder die Betreffende wieder aufgegriffen werde oder wieder in der Unterkunft erschienen sei, könne seitens der Behörden ein Termin beim Bundesamt vereinbart werden - sodass erst dann die Prüfung, ob ein Asylantrag berechtigt sei, beginnen könne. Falls die Polizei den oder die Reisende antreffe und aufgreife, würden die betreffenden Personen wieder in die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken gebracht.
Mitwitz
Asyl
Was passiert, wenn Flüchtlinge unabgemeldet unterwegs sind?
Montag hieß es, einige der im Mitwitzer Jugendübernachtungshaus untergebrachten Flüchtlinge seien während des Wochenendes verschwunden. Schon häufiger brachen Gestrandete aus dem Kreis auf, um Verwandte oder Freunde zu suchen. Verständlich. Doch es kann negative Folgen geben.

Im Jugendübernachtungshaus leben derzeit Flüchtlinge. Foto: Archiv