Die Windkraft-Anlagen im Landkreis könnten in absehbarer Zeit Zuwachs bekommen. Um eine "Verspargelung" der Landschaft zu vermeiden, gibt es den Regionalplan.
Die großen Räder drehen sich, sechs an der Zahl. Bald schon könnten es mehr sein, denn für acht weitere Windkraft-Anlagen läuft das Genehmigungsverfahren. Wo solche Anlagen errichtet werden dürfen, regelt der Regionalplan. Wie dieser künftig aussehen soll, entschied der Planungsverband Oberfranken-West kürzlich bei seiner Regionalversammlung in Bamberg.
An dieser Stelle hakt David Müller ein. Der Abteilungsleiter Sicherheit und Ordnung am Landratsamt in Kronach räumt gleich mit einem Irrglauben auf. "Viele sagen, sie seien gegen Windkraft, also seien sie gegen den Regionalplan." Doch wer so denke schneide sich ins eigene Fleisch. "Der Regionalplan konzentriert die Windkraft-Anlagen und schließt damit faktisch die meisten anderen Gebiete aus", dementiert er, dass dieses Schriftstück Tür und Tor für die Ansiedlung von Windkraftanlagen öffne.
Der Regionalplan ziele vielmehr auf eine Konzentrierung der Flächen für die Windkraft-Nutzung ab. "Die im Plan angegebenen Vorranggebiete sollen vorrangig für Windkraft genutzt werden", erklärt Müller. Für andere Nutzungen, welche einen störenden Einfluss auf die Windernergie-Anlagen haben könnten, seien solche Flächen gesperrt. Die andere Seite der Medaille: "Wenn Windenergie kommt, dann vorrangig dort."
Nicht kreuz und quer bauen Auf diese Weise wird ein Wildwuchs von Windrädern ausgeschlossen. Windkraft-Anlagen sind nämlich nach dem Baugesetzbuch so genannte privilegierte Anlagen. Das heißt, ohne Regionalplan dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich gebaut werden.
Im Landkreis Kronach gibt es derzeit an drei Standorten sechs Windräder: Hirschfeld (3), Lauenhain (1) und Gössersdorf (2). Für weitere Anlagen ist der nördliche Landkreis, wo momentan zwei Drittel der vorhandenen Windräder stehen, außen vor. Das erklärt Thomas Engel von der Regierung von Oberfranken mit Naturschutzgebieten und windarmen Tallagen. Müller stellt dazu fest: "Naturschutz und Windhöffigkeit sind zwei absolute K.o.-Kriterien."
Aus dem neuen Regionalplan ist auch eine zuvor angedachte Fläche bei Teuschnitz herausgenommen worden. Hierzu erklärt Albert Rubel, der Landrat Oswald Marr bei der Regionalversammlung vertreten hatte, dass Gründe des Naturschutzes den Ausschlag dafür gegeben hätten.
Doch wo gibt es noch Vorranggebiete für Windkraft im Landkreis Kronach? Im Süden seien die Gebiete, die bereits seit längerem genannt würden, beibehalten worden, stellt Engel fest. Insgesamt dreht es sich dabei um vier Bereiche mit 335 Hektar Gesamtfläche. Engel erläutert, dass dies zwar nach viel klinge, doch die Anlagen müssten ja mit Abstand zueinander errichtet werden.
Fünf Anlagen auf 130 Hektar "Das Gebiet Hain-Ost bei Weißenbrunn umfasst 130 Hektar. Dafür liegen Genehmigungsanträge für fünf Anlagen vor", erklärt er am Beispiel des größten Vorranggebietes, das für den Kreis Kronach ausgewiesen ist. Die drei anderen Flächen befinden sich zwischen Gössersdorf und Rugendorf. Dabei handelt es sich um Wötzelsdorf-Ost (61 Hektar), Gössersdorf-Nordost (65 Hektar) und Gössersdorf-Südost (79 Hektar). "Für diese Flächen liegen schon Genehmigungsanträge im Landratsamt Kronach vor", sagt Engel.
Das bestätigt Müller. Neben dem Antrag für Hain seien noch drei Anlagen für Gössersdorf beantragt. Wann diese realisiert werden, reiche derzeit in den Bereich der Spekulation, nachdem der neue Regionalplan ja erst noch endgültig verabschiedet werden müsse. "Mit einem Bau ist wohl frühestens 2015 zu rechnen", schätzt Müller.
Prüfung ist aufwendig Außerdem bleibe ja noch die Prüfung der Genehmigungsanträge abzuwarten. Diese seien im Groben vergleichbar mit Bauanträgen bei Privatpersonen.
Hinter einem Genehmigungsantrag und dessen Prüfung stecke aber ein viel größerer Aufwand. "Das Baurecht ist nur ein Teil, der dabei geprüft wird", stellt Müller fest. "Der größere Teil der Prüfung befasst sich mit den Auswirkungen der Anlage auf die verschiedensten Bereiche." Und dies richtete sich nach dem Einzelfall.
Zu beachten sind Lärmschutz, Schattenwurf, Baurecht, Naturschutz, Landschaftsbild, Artenschutz, Sicherheitsrecht (zum Beispiel wegen des Eiswurfs), das Luftverkehrsgesetz (ab einer Anlagenhöhe von 100 Metern) und manchmal sogar das Wasserrecht oder ähnliches. Eine Menge Arbeit also, bis grünes Licht für neue Anlagen gegeben werden kann.
Doch das hat ja einen guten Grund - ebenso wie das Erstellen eines Regionalplans. "Das Ziel des Planungsverbandes ist eine Konzentrierung auf bestimmt Gebiete", bringt es Engel auf den Punkt. Am Beispiel des Landkreises Kronach sei zu erkennen, dass dies auch funktioniere.