Sportverein klagt gegen Umgehung in Zeyern
Autor: Veronika Schadeck
Zeyern, Freitag, 15. Februar 2013
Der DJK/SV Zeyern-Roßlach will juristisch gegen die geplante Ortsumgehung in Zeyern vorgehen. Nun ist ein Spatenstich im Frühjahr nicht mehr wahrscheinlich.
Enttäuschung war aus der Stimme des Bundestagsabgeordneten Hans Michelbach (CSU) zu hören, als er von einer Klage sprach, die gegen die Ortsumgehung Zeyern erhoben wurde. "Ich dachte, alle sind sich einig!"
Wer der Kläger ist, konnte Michelbach beim Pressegespräch noch nicht beantworten. Mittlerweile stellte sich heraus, dass es der DJK/SV Zeyern-Roßlach ist.
Für den Sprecher der Bürgerinitiative für die Ortsumgehung, Werner Hempfling, war diese Nachricht ein herber Schlag. Er habe sich mit seinen Mitstreitern für eine Ortsumgehung eingesetzt. Er wolle sich weiter aber nicht dazu äußern, und noch "Öl ins Feuer gießen". Zudem wolle er erst das Ergebnis abwarten, ob denn diese Klage überhaupt zulässig ist.
Seit 15 Jahren
Und in der Tat, gekämpft wurde viel: Seit 15 Jahren ist die Ortsumgehung Zeyern ein Thema.
Wie zu erfahren war, befindet sich das Sportplatzgelände auf dem Grundstück der Gemeinde, beziehungsweise Kirche. Es war nun angedacht, den Sportplatz zu drehen oder auf der anderen Seite der Straße anzulegen.
"Ich bin persönlich von der Klage überrascht", wunderte sich auch der Zeyerner Gemeinderat Richard Stöhr (CSU). Der Verkehr steige permanent und somit auch die Lärmbelästigungen sowie die Gefahren. "Jeder sollte sich mal zehn Minuten an die Kirche stellen, um zu erleben, mit welchen Geschwindigkeiten die Autos durch Zeyern fahren!"
Zufrieden waren sie wohl doch nicht alle. Der Vorsitzende des DJK/SV Zeyern-Roßlach, Stefan Krell, bestätigte auf Anfrage, dass der Sportverein Klage erhoben habe. Mehr wollte er dazu nicht sagen.
Anwalt gibt Auskunft
Detaillierter gab der Anwalt des DJK/SV Zeyern-Roßlach, Stefan Kollerer, Auskunft. So begründete der Kulmbacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht die Klage damit, dass dem DJK/SV auf Grund dieser Ortsumgehung der Sportplatz weggenommen werden sollte. Schon im laufenden Planfeststellungsverfahren seien Einwände seitens des Vereins erhoben worden. "Es fanden zwar Gespräche statt, aber es wurde kein akzeptables Ergebnis gefunden, dass in schriftlicher Form festgehalten wurde." Auch gebe es kein Ausgleichsgrundstück, das man dem Verein zugewiesen hätte. Der DJK/SV benötige aber einen neuen Sportplatz in unmittelbarer Nähe des Sportheims.
Noch kein Ersatzgrundstück
Wie er weiter ausführte, stand beim Planfeststellungsbeschluss noch kein Ersatzgrundstück fest. Es könne nicht sein, so Kollerer, dass hier ein Vereinsvermögen zunichte gemacht werde. Auf Grund des bestehenden Erbpachtrechts spiele es auch keine Rolle, dass die Gemeinde der Eigentümer des Sportgelände-Grundstücks sei. Es wurde nun ein Eilantrag auf Aussetzung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt.
Andrea Breit von der Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofes in München bestätigte die Klage, die am 18. Januar eingereicht worden ist. Nun werden Äußerungsfristen für alle Beteiligten festgesetzt. Es könne Monate dauern bis die Schriftstücke ausgewertet werden.
MdB Hans Michelbach appellierte an den Einigungswillen der Beteiligten. Die Ortsumgehung Zeyern sei in der ersten Dringlichkeit im Bundesverkehrswegeplan eingestuft. Die elf Millionen Investitionskosten seien im Haushalt berücksichtigt. Er sehe nun die Gefahr, sollte sich diese Maßnahme für längere Zeit verzögern, dass die Finanzmittel des Bundes dann nicht mehr zur Verfügung stehen und für andere Zwecke verwendet werden.