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Rückenwind für den Windpark in Hain


Autor: Marco Meißner

Hain, Dienstag, 30. Sept. 2014

Das Landratsamt genehmigte die geplanten Anlagen im Bereich "Hain-Ost". Fünf Räder dürfen dort errichtet werden. Während ein Gegner der Anlagen nicht begeistert ist, freut sich der Investor umso mehr.
Der "Windpark Hain-Ost" ist genehmigt. Fünf Anlagen sollen dort entstehen. Foto: Archiv/Friedwald Schedel


Jetzt ist es amtlich: Der "Windpark Hain-Ost" ist genehmigt. In einer Pressemitteilung stellte das Landratsamt Kronach gestern fest, dass es zwar Bedingungen und Auflagen für das Projekt gibt, die fünf von der Firma MVV Energie AG aus Mannheim beantragten Windkraftanlagen aber grundsätzlich gebaut werden dürfen.

In den vergangenen Monaten gab es von den Bürgern massiven Gegenwind für das Projekt. Auch der Küpser Marktgemeinderat verweigerte seine Zustimmung. Nun erteilte das Landratsamt die Genehmigung. "Die Entscheidung beruht in erster Linie darauf, dass nach Überzeugung des Landratsamtes Kronach das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und nach heutigem Erkenntnisstand keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind", betont die Behörde.

Weiter entkräftet das Amt die Einwände der Projektgegner: "Eine grob unangemessene Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes, welche auch einem

privilegierten Vorhaben entgegenstehen könnte, wurde von den Fachbehörden nicht festgestellt."

Artenschutz

Die Untersuchungen in Sachen Artenschutz hätten ebenfalls keinen Verbotstatbestand für das Bauvorhaben geliefert. Dies wurde speziell im Hinblick auf die Vogelarten Rotmilan, Uhu, Schwarzstorch und Wespenbussard festgestellt.

"Bezüglich des Fledermausschutzes wurden im ersten Betriebsjahr pauschale Abschaltzeiten während des Sommerhalbjahres festgelegt", heißt es. Die weiteren Abschaltzeiten seien abhängig vom Ergebnis eines nach dem Bayerischen Winderlass durchzuführenden Gondel-Monitoring-Verfahrens. Dabei würden die akustischen Signale der Fledermäuse im Anlagenbereich aufgezeichnet.

Neben Landschaftsbild und Natur spricht nach den Erkenntnissen des Landratsamtes auch mit Blick auf den Anwohnerschutz nichts gegen den Windpark. "Die unabhängigen Gutachten des Tüv Süd besagen, dass schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Lärm und Schattenwurf nicht zu besorgen sind", so die Behörde. Weiterhin gebe es keine rechtlich verbindlichen Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezüglich der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. Und die so genannte 10 H-Regelung sei gesetzlich nicht verankert. Sie würde sonst als Abstand der Windräder zur Wohnbebauung die zehnfache Anlagenhöhe fordern.
"Nach dem Bayerischen Winderlass aus dem Jahr 2011 werden Abstände von Windkraftanlagen von 800 Metern zu einem allgemeinen Wohngebiet und 500 Metern zu einem Misch- oder Dorfgebiet schalltechnisch als unproblematisch erachtet. Im vorliegenden Fall beträgt der geringste Abstand zur Wohnbebauung (Mischgebiet) circa 840 Meter", teilt die Behörde weiter mit.

25 Träger öffentlicher Belange seien gehört worden. Bei der Beachtung der Auflagen würden keine öffentlichen Belange gegen das Projekt sprechen. "Damit hat die Antragstellerin einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Genehmigung", schließt das Landratsamt in seinem Schreiben.

Absurde Situation

Für Projektgegner Helmut Schiffner ist die jetzige Situation völlig absurd. Er kritisiert, dass starre Abstandsregelungen im Gesetz zementiert seien und nun zur Anwendung kämen, die längst nicht mehr zeitgemäß seien. "Die Regelungen sind vorgegeben worden, als Windräder noch 80 oder 100 Meter hoch waren. Nach diesen uralten Vorgaben könnte heute theoretisch auch ein 800 Meter hohes Windrad in 800 Metern Entfernung gebaut werden."

Schiffner zeigt Verständnis, dass dem Landratsamt in dieser Situation die Hände gebunden sind. Dass der Gesetzgeber dem einzelnen Bürger in dieser Situation jedoch den Klageweg verbaut, enttäuscht ihn ebenso wie die Art und Weise der Gutachten-Erstellung. So spricht er dem Vogelschutz-Gutachten jegliche Qualität ab. Der Gemeinde empfiehlt er hingegen - wenn sie denn gegen die Windkraft ist - den Klageweg zu beschreiten.
"Wir begrüßen, dass das Landratsamt mit seiner Genehmigung nun rechtliche Klarheit über das Vorhaben geschaffen hat", freut sich hingegen Roland Kress, Pressesprecher von MVV Energie, das die Windräder bauen möchte. "Damit bestätigt die Behörde, dass der Windpark sowohl die umwelt- und naturschutz- als auch die planungsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Wir werden auch die weiteren Vorbereitungen für das Projekt wie bisher in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen umsetzen und dabei auch die Bevölkerung zeitnah und transparent über den Fortgang informieren", so Kress abschließend.