Mauer aus Naturstein muss wieder weg

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Gerhard Hanna vom Markt Küps stellte sich neben die Mauer, um ihre Dimensionen zu verdeutlichen. Foto: Adam
Gerhard Hanna vom Markt Küps stellte sich neben die Mauer, um ihre Dimensionen zu verdeutlichen.  Foto: Adam
Gerhard Hanna vom Markt Küps stellte sich neben die Mauer, um ihre Dimensionen zu verdeutlichen. Foto: Adam
Gerhard Hanna vom Markt Küps stellte sich neben die Mauer, um ihre Dimensionen zu verdeutlichen.  Foto: Adam
 

Die Mitglieder des Küpser Bau- und Umweltausschusses fällten die Entscheidung vor Ort. Das Bauwerk ist zu hoch und verstößt gegen die Regeln für Grundstückseingrenzungen.

Das Gremium schaute sich die Natursteinmauer und Grundstücksauffüllung der Familie Barnikol am Berg in Küps an. Noch beim Ortstermin war klar: Die prächtige Natursteinmauer kann auf keinen Fall bleiben.

Die Regeln für Grundstückseingrenzungen sind eigentlich klar. Im rechtsgültigen Bebauungsplan "Am Berg" ist geregelt, dass Grundstückseinfriedungen entlang der Straßenbegrenzungslinien und in den Vorgärten in Form von naturbelassenen Holzzäunen ausgeführt werden können. Als Sicherung gegen den Gehweg sind zudem Sockel aus Bruchsteinmauerwerk, gestocktem Sichtbeton oder anderem nicht störenden Material mit etwa 20 bis 30 Zentimetern Höhe anzuordnen. Die Höhe der Einfriedung darf 80 Zentimeter nicht überschreiten.
Einfriedungen dürfen nicht als geschlossene Bretterwände errichtet werden, schreibt der Bebauungsplan vor.

Abstand zur Straße

Doch de facto handelt es sich bei der gigantischen Sandsteinmauer, die das Grundstück "Am Berg 5" neuerdings zur Straße hin umgrenzt, nicht einmal um eine Einfriedung, sondern um ein Bauwerk. Und Bauwerke müssten dann drei Meter Abstand zur Straße halten. "Selbst eine Garage wäre ja nicht so hoch", sagte Gerhard Hanna vom Markt Küps und stellte sich neben die Mauer. "Wir haben bei der Errichtung von Garagen schon Ausnahmen gemacht und nur einen Mindestabstand von einem Meter gefordert, aber das ist etwas ganz Anderes", zeigte Hanna.

Weiteres Problem: Für die Mauer gab es keinen Bauantrag. Deshalb wurde jetzt, wohl aufgrund von Beschwerden, das Landratsamt tätig und erkundigte sich im Vorfeld beim Markt Küps, wie der Markt zu dem Vorhaben stehe. Denn nur dann, wenn die Mauer eine Chance habe, auch tatsächlich genehmigt zu werden, mache es Sinn, für die bereits errichtete Mauer einen Bauantrag zu fordern.

2,30 bis 3,30 Meter hoch

Doch bereits beim Ortstermin war klar, dass eine Genehmigung in keinster Weise möglich ist - auch nicht, wenn die Räte ein Auge zudrücken würden. Denn bei der Winterdienstdurchführung gibt es verkehrstechnische Probleme. Die Mauer ist zwischen 2,30 und 3,30 Meter hoch. Sie muss vermutlich zusätzlich mit einem Zaun oder einer Abgrenzung noch weiter aufgestockt werden. Das gesamte Grundstück ist aufgeschüttet worden. Das anfallende Oberflächenwasser wird über die Treppenanlage der Straße zugeleitet.

In einem Schreiben hat der Grundstückseigentümer bereits eine Stellungnahme abgegeben. "Das Grundstück war so steil, dass man es kaum geschafft hat, es zu mähen", so der Hausbesitzer. So kam man auf die Idee, das Grundstück aufzuschütten und mit der Mauer und der Treppenanlage zu versehen. Dass das genehmigungspflichtig sei, daran habe der der Bauherr nicht gedacht. "Wir wollten doch nur unser Grundstück schöner machen", schreibt der Besitzer.

"Das ist eine Gefahr", kommentierte Dieter Lau (SPD) die Mauer. Die Mitglieder des Bauauschusses bedauerten ihre Entscheidung und bewunderten die schöne Machart vor Ort. Doch sie stimmten einstimmig gegen eine Genehmigung. Das bedeutet: Die Mauer muss wieder weg.