Am Dienstag, 17. Juli 2018, steht die Lerchenhoftrasse bei Küps auf dem Prüfstand. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit dem Projekt.
Um 10 Uhr beginnt heute eine der wichtigsten verkehrsrechtlichen Weichenstellungen der vergangenen Jahrzehnte für den Kreis Kronach. Wird die sogenannte Lerchenhoftrasse zwischen der B 173 und der B 303 bei Küps kommen oder nicht? Darüber entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.
Die Frage, ob die Verhandlung in einem Tag abgeschlossen werden kann, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Ebenso wenig, ob im Anschluss eine Revisionsmöglichkeit besteht.
"Es gibt die Instanz des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig", erklärt Regierungsrätin Christina Schnölzer auf unsere Anfrage. Die Pressesprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs räumt aber ein, dass dieser Weg nicht automatisch offen steht. Auch hier muss der VGH entscheiden.
So soll der Verkehr im Kreis Kronach besser fließen
"Es ist immer die Frage, ob eine Revision zugelassen wird", erklärt sie, dass erst nach dem Ende der Verhandlung feststehen wird, ob sie zugleich das Ende des Rechtsstreits ist oder der Gang durch eine weitere Instanz folgen könnte.
Was es noch zum Projekt und zur Klage zu wissen gibt, erfahren Sie
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