Zentralregister als negativ für seinen Mandanten und bejahte die Notwendigkeit einer Therapie.
Ob die Mädchen auf den Nacktbildern unter oder über 14 Jahre alt waren, darüber war man sich vor Gericht nicht einig. Richter Hendrik Wich stellte bei der Urteilsverkündung klar, dass die Mädchen sicherlich unter 14 und demnach Kinder gewesen seien. Die Spezialisten des Landeskriminalamts könnten solche Fotos sicherlich besser beurteilen als die Kronacher. Der Angeklagte sei deshalb schuldig des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften, auf die man durch eine Überwachungsstelle aufmerksam geworden sei. Das sich Beschaffen und Verbreiten von kinderpornografischen Dateien sei strafbar.
Kronach
Gericht
Kronacher wegen Nacktbild im Internet bestraft
Ein 29-Jähriger wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und diese erneut zur Bewährung ausgesetzt.
