BRK-Kreisgeschäftsführer Roland Beierwaltes und Seniorenhaus-Leiter Harald Schubert erläuterten Angehörigen und Bewohnern bei einem Infoabend die Notwendigkeit.
Das BRK-Seniorenhaus erhöht zum 1. Mai die Heimkosten. Für die Pflegestufe I müssen beispielsweise 67 Euro mehr als gegenüber im vergangenen Jahr von den Bewohnern beziehungsweise Angehörigen aufgebracht werden (zählt man die 41 Euro der Pflegekasse hinzu, liegt die gesamte Erhöhung bei 108 Euro).
Keine erfreulichen Nachrichten. Deshalb luden der BRK-Kreisgeschäftsführer Roland Beierwaltes und der Leiter des BRK-Seniorenhauses, Harald Schubert, am Dienstag zu einem Infoabend ein. Es war keine leichten Aufgabe für die Führungskräfte des BRK, die rund 100 Angehörigen und Bewohner von der Umumgänglichkeit der Erhöhung zu überzeugen.
Verständnis zeigten Beierwaltes und Schubert für den Unmut der Bewohner und Angehörigen aufgrund der Erhöhung der Pflegesätze. Zunächst informierte er über die aktuelle Situation. Seit dem Jahre 2005 seien die Pflegesätze um 25 Prozent gestiegen, die Leistungen der Pflegekasse dagegen nur um vier Prozent.
Lohnkosten steigen Die Politik und die Pflegekassen erwarten von den Trägern eine immer höhere Qualität. Dazu gehören die Einhaltung von Qualitätsstandards, ein verbesserter Personalschlüssel. Hinzu kommen nach den Tarifverhandlungen Personalkostensteigerungen in Höhe von drei Prozent.
Rund 300.000 Euro muss das BRK-Seniorenhaus zusätzlich einnehmen, um die steigenden Kosten decken zu können. Um zu zeigen, wie sich diese zusammensetzen, legte Beierwaltes sämtliche Kalkulationszahlen vor. Angefangen von der Finanzierung des Neu- und Umbaus des Seniorenhauses in Kronach bis zu den täglichen Personalkosten. Von den 300.000 Euro werden 135.000 Euro für die tariflichen Lohnerhöhungen aufgebracht werden müssen.
Weitere 36.000 Euro fallen für die sogenannten Stufensteigerungen an, also wenn Pflegekräfte mehrere Jahre im Hause beschäftigt sind. Aufgrund der von der Politik geforderten Nachtwachen müssen zusätzlich 7000 Euro für Nachtzuschläge aufgebracht werden, weitere 36.000 Euro fallen für Sachkosten an.
Insgesamt, so erklärt Schubert, habe das BRK von der Erlössteigerung nur 2600 Euro übrig. Diese sollen für Betten, Pflegehilfsmittel und den Demenzgarten verwendet werden.
Verhandelt wird mit den Pflegekassen und dem Bezirk. Die Sätze errechnen sich aus den Aufwendungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten.
Neues Gesetz Gerade Letztere schlugen beim BRK-Seniorenhaus in Kronach mit voller Wucht ein. Denn im BRK-Seniorenhaus in Kronach wurden in den letzten drei Jahren rund fünf Millionen Euro investiert. Hier verwies Roland Beierwaltes auf das neue Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, dass das Leben der Bewohner in Altenheimen verbessern soll. So müssen die Häuser über einen angemessenen Anteil von Einzelwohnplätzen verfügen, die Zimmer eine Mindestgröße vorweisen.
So entstanden beim BRK trotz einer um 1900 Quadratmeter erweiterten Wohnfläche nur fünf zusätzliche Zimmer. Hinzu kommen neue Verordnungen, wie beispielsweise Anpassungen beim Brandschutz. Die gesetzlichen Vorgaben haben beim BRK in den letzten beiden Jahren einen enormen Sanierungsbedarf ausgelöst.
Beierwaltes stellte klar, dass auch andere Pflegeleistungsanbieter ihre Heime dem neuen Gesetz anpassen werden müssen.
Trotz der Ausführungen blieben für die Anwesenden so manche Fragen offen. Es gebe keine Planungssicherheit bezüglich der Kosten, wurde eine Stimme laut. Eine andere Angehörige vertrat die Meinung, dass gerade die jetzigen Heimbewohner und ihre Angehörigen für die Sanierung des Hauses aufkommen müssten.
Um eine Erhöhung der Heimkosten werde auch der Caritasverband nicht herumkommen, so die Geschäftsführerin des Caritasverbandes, Cornelia Thron. Ihre Organisation habe mit nahezu gleichen Problemen zu kämpfen.
Caritas hat noch nicht verhandelt Auch hier zahle man Tariflöhne, das bedeute, die Lohnkostensteigerungen zur Folge haben. Auch wurden und müssen weiterhin Investitionen in den Caritas-Pflegeheimen getätigt werden. Über die Höhe der Kostensteigerungen der Heimplätze in Caritas-Einrichtungen wollte sich die Geschäftsführerin noch nicht äußern. Hier müssen erst die Verhandlungen mit dem Bezirk abgewartet werden.
Diese sind von Seiten der Caritas aus im Gegensatz zum BRK noch nicht abgeschlossen. Fakt ist, der Bezirk hat ein gewaltiges Wort bei der Festlegung von Pflegesätzen mitzureden, denn dieser übernimmt die Kosten der Pflegesätze für die Sozialhilfeempfänger. Und hier wird der Anteil immer mehr. Zurzeit liegt dieser zwischen 38 und 45 Prozent, war zu hören.
Emotionaler Aspekt Beim Informationsabend im BRK-Seniorenhaus gab Claus Beyerle zu bedenken, dass bei den zunehmenden Kosten für eine Heimunterbringung sowohl bei den Bewohnern als auch bei den Angehörigen der emotionale Aspekt nicht außer Acht gelassen werden darf. Cornelia Thron geht noch einen Schritt weiter. "Wenn die Rente und das eigene Haus aufgebraucht sind, der Sozialhilfeantrag gestellt werden muss, dann beginnt oftmals das Sterben unserer Bewohner."
"Es war mutig von Roland Beierwaltes und Marcel Schubert, in einer derart transparenten Weise die Zahlen vorzulegen", lobte Jürgen Baumgärtner. Der CSU-Landtagsabgeordnete war beim Infoabend anwesend, um sich ein Bild über die aktuelle Situation zu machen. Er habe sich sehr gefreut, dass keine einzige Kritik wegen der Lohnkostensteigerungen geäußert wurde. Das neue Wohn- und Pflegequalitätsgesetz hält der Landtagsabgeordnete für sinnvoll. Es sei von Experten festgelegt worden. Oftmals seien in den Seniorenheimen Zustände zu verzeichnen, die nach den heutigen Standards nicht mehr akzeptabel seien.
Keine Rückstellungen Als Problem bezeichnete er, dass gemeinnützige Träger und Körperschaften des öffentlichen Rechts keine Rückstellungen für langfristige Investitionen bilden dürfen. Möglichkeiten, um die Situation für Bewohner und Angehörige zu verbessern, sieht der Landtagsabgeordnete zum einen darin, den Investitionskostenpflegesatz auf mehrere Jahre zu strecken. Zudem müssen die Kosten für die Pflegekosten planbar sein.
Künftig werde man nicht umhin kommen, über eine Pflege-Vollkaskoversicherung nachzudenken, was aber wiederum enorme Kosten für die Volkswirtschaft zur Folge hätte. Auch sollte jeder über den Abschluss einer Pflegeversicherung nachdenken.
Klar sprach sich der Abgeordnete aber auch für die Beibehaltung des sogenannten Subsidaritätsprinzip aus. Das heißt, Leistungen werden nur dann erbracht wenn sich niemand anders findet, der sie erbringt.