DJK/SV Zeyern/Roßlach denkt über Berufung nach

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Die Diskussionen um die Ortsumgehung Zeyern gehen in die nächste Runde. Foto: Archiv/Barbara Herbst
Die Diskussionen um die Ortsumgehung Zeyern gehen in die nächste Runde.  Foto: Archiv/Barbara Herbst

Erst in der vergangenen Woche hat der DJK/SV Zeyern/Roßlach vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen, als es um die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Pachtvertrages durch die Gemeinde Marktrodach ging. Nun will der Verein seine Mitglieder befragen, ob Berufung eingelegt werden soll.

Der DJK/SV Zeyern/Roßlach erwägt, gegen das Urteil des Amtsgerichts Kronach von Ende Oktober Berufung einzulegen. Das teilte der Rechtsanwalt des Sportvereins, Horst Hohenner, auf Anfrage mit.
Am 28. Oktober wurde die Klage des Sportvereins gegen die Kündigung des Pachtvertrages über einen Teil des Sportgeländes durch die Gemeinde Marktrodach abgewiesen. Mittlerweile wurde das Urteil den Betroffenen, also den Klägern und Beklagten, zugestellt.

Wie Horst Hohenner betonte, werde derzeit alles geprüft. Die Tendenz gehe aber stark zur Berufung. In der nächsten Woche soll noch ein Gespräch mit dem Vorstand erfolgen. Außerdem sollen die Mitglieder befragt werden.

Die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Kronach, Claudia Weilmeister, hatte ihr Urteil damit begründet, dass die Zweckbindung des Pachtvertrages durch das Angebot des neuen Eigentümers des Sportplatzes, das Staatliche Bauamt, entfällt.
Im Vorfeld hatte die Gemeinde marktrodach nach der Kündigung des Pachtvertrages das Areal an das Bauamt beziehungsweise an den Bund verkauft. Streitpunkt waren Fördermittel, die der Sportverein vom Landessportverband vor 20 Jahren für eine Beleuchtungsanlage erhalten hatte. Die Fördermittel waren für die Dauer von 25 Jahren zweckgebunden. Weil sich aber das Bauamt bereit erklärt hatte, eventuelle Rückzahlungsforderungen des Landessportverbandes auszugleichen, erklärte das Gericht die Kündigung des Pachtvertrages für wirksam.

Und wie geht es nun weiter? Wie vom Direktor des Amtsgerichts Kronach, Jürgen Fehn, zu erfahren war, könne man innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eine Berufung einlegen. Danach folgt eine einmonatige Begründungsfrist. Ungefähr drei Monate kann es dauern, bis nach Ablauf der Fristen ein Verhandlungstermin am Landgericht Coburg anberaumt wird.

Es kann aber auch sein, dass eine Verhandlung überhaupt nicht zu Stande kommt, falls im Vorfeld die Berufung per Beschluss als nicht verhältnismäßig eingestuft wird. Auch eine andere Bewertung der Situation durch das Landgericht ist laut Fehn denkbar. "Letztendlich ist alles offen." Statistisch gesehen liege der Erfolg bei Berufungen im Zivilrecht aber bei maximal 20 Prozent.

Es ist ihr gutes Recht, in Berufung zu gehen, sagte MdL Jürgen Baumgärtner (CSU). Das wird aber keinerlei Auswirkungen auf den Bau haben. Er gehe stark davon aus, dass die Ortsumgehung 2015 in Angriff genommen wird. Er verstehe nicht, was der Sportverein eigentlich will und habe den Eindruck, dass der DJK/SV als Werkzeug missbraucht werde.