Vorplanung für Hörblacher Straße
Zugestimmt hat der Dettelbacher Stadtrat in seiner Sitzung am Montag der Vorplanung für die Neugestaltung der Hörblacher Straße im Stadtteil Mainsondheim. Wie Bürgermeisterin Christine Konrad sagte, sei die vom Büro Glückert (Nürnberg/Dettelbach) erarbeitete Planung mehrfach mit den Mainsondheimer Bürgern abgestimmt worden, vor allem in Fragen der Verkehrsführung und der Gestaltung.
Markus Schiffler vom Planungsbüro erläuterte dem Gremium kurz die Details. Demnach wurde eine ursprünglich angedachte Einbahnstraßenregelung in einem Teil der Straße verworfen, die gesamte Straße bleibt in beiden Richtungen befahrbar. Am Beginn der Straße aus Richtung Hörblach soll allerdings eine Einengung in die Fahrbahn eingebaut werden. Ziel ist es, den Schwerlastverkehr von der Straße fernzuhalten. In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass die Laster bis zur Kreuzung Albertshöfer Straße führen, dann jedoch nicht um die Kurve kämen und zurücksetzen müssten, so Markus Schiffler.
Das solle mit der Einengung verhindert werden, die Lkw sollten statt der Hörblacher die Straße zur Mainfähre benutzen.
Rund drei Viertel der Straße werden laut der Planung mit unterschiedlich breiten Gehsteigen ausgestattet, lediglich im letzten Stück kurz nach der Einmündung Frankenweg bis zur Kreuzung Albertshöfer Straße könne es wegen der zu schmalen Straße keine Gehsteige geben. „Das ist aber eine normale Situation in Innenorten“, sagte Bürgermeisterin Christine Konrad und verwies auf die Bamberger und Teile der Schweinfurter Straße in Dettelbach, wo Fußgänger und Kraftfahrer ebenfalls gleichberechtigt seien.
Die Fahrbahnbreiten variieren zwischen sechs und 4,75 Metern. Im Bereich zwischen den Einmündungen Gartenstraße und Frühlingstraße sollen am nördlichen Straßenrand acht Parkplätze eingerichtet werden. Die Stellflächen werden nur mit Straßennägeln markiert und sind somit überfahrbar. Die Parkplätze seien ein Wunsch aus Mainsondheim gewesen und trügen außerdem zur Tempo-Reduzierung beim, erläuterte Markus Schiffler. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 Stundenkilometern sei vorerst nicht geplant.