Kitzingen
Spannung im Kitzinger Stadtrat: Wird das Bürgerbegehren Steigweg überflüssig?
Rechtlich gesehen ist das Bürgerbegehren gegen die geplante massive Wohnbebauung auf dem Schützengelände zulässig. Aber der Stadtrat könnte selbst dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt.

Die Zufahrt auf das 18 000 Quadratmeter große Gelände der Kitzinger Schützengesellschaft, auf dem ein privater Investor mehrgeschossige Wohnblocks plant.