KITZINGEN

Flüchtling mit drei Geburtstagen

Ein junger Flüchtling stellte in mehreren deutschen Städten Asylanträge. Nun musste er sich dem Gericht verantworten.
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justice Foto: liveostockimages (iStockphoto)

Die Flucht endete für den Jugendlichen aus Eritrea Anfang 2014 in München. Dort fand erst die Registrierung statt, dann wurde ein Asylantrag gestellt. Als Geburtsdatum gab der Flüchtling den 26. August 1998 an. Wenig später ging es für ihn – als so genannter unbegleiteter Flüchtling – in den Landkreis Kitzingen.

Dort lebt der junge Mann bis heute und wartet auf den Ausgang seines Asylverfahrens. Zwischendurch muss es ihn aber irgendwie gepackt haben: Ende 2015 unternahm er ausgedehnte Ausflüge in Deutschland. Berlin, Hamburg, Frankfurt lautete die Reiseroute. In jeder Stadt stellte er erneut Asylanträge – meist unter einem anderen Geburtsdatum. Hier war es der 1. September 1997, dort der 2. Februar 1997. Dazu gesellte sich noch der eine oder andere Buchstabendreher seines nicht gerade unkomplizierten Namens.

War das Absicht? Wollte der Flüchtling sich schneller volljährig machen? Hat er überhaupt verstanden, was er da tat? War er schlicht überfordert? Viele Fragen, wobei eine für die Justiz von besonderem Interesse ist: Wollte der junge Mann überall Leistungen erschleichen und mehrfach die ihm zustehenden 320 Euro abkassieren?

Verschiedene Anträge nötig

Die Verhandlung vor dem Kitzinger Jugendrichter Wolfgang Hülle kann auf all das kaum Antworten geben. „Sehr vieles bleibt im Unklaren“, musste das Gericht nach der Beweisaufnahme attestieren – was nicht zuletzt an Vorermittlungen lag, die sich eher bescheiden ausnahmen. Immerhin so viel scheint festzustehen: Es ist durchaus möglich, dass der Angeklagte sein genaues Geburtsdatum nicht kennt. Eine Geburtsurkunde gibt es nicht. Der Übersetzer müht sich redlich, hier Klarheit zu schaffen – jedoch mit überschaubarem Erfolg.

Zudem stellt sich während der Verhandlung heraus: Mehrfache Asylanträge sind nicht automatisch ein Antrag auf Hilfsleistungen. Hierfür bedarf es eines weiteren Antrages – und den hat der Jugendliche mit den verschiedenen Geburtstagen wohl nur einmal gestellt – allem Anschein nach in Schweinfurt. Zu viel Geld wurde deshalb auch nicht ausgezahlt, was den Betrugsvorwurf endgültig ins Leere laufen ließ. Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt.

Zurück bleibt ziemlich viel Kuddelmuddel – samt einer weiteren Frage: Was ist eigentlich, wenn eine Person mehrfach Asyl in Deutschland beantragt? Das fällt – so das Ergebnis einer Nachfrage im Kitzinger Ausländeramt – unter die Rubrik Ordnungswidrigkeiten.