Ein Kleinunternehmer rutscht wegen seiner drückenden Schuldenlast von einer Gaunerei in die nächste. Beim jüngsten Fall kam er noch einmal glimpflich davon. Das Amtsgericht in Haßfurt verhängte gegen ihn eine Bewährungsstrafe.
"Wenn Sie zum ersten Mal vor Gericht wären", entgegnete Staatsanwalt Ralf Hofmann dem Angeklagten (39 Jahre) kopfschüttelnd, "würde ich Ihnen glauben, dass Sie Ihre Schulden in Kürze zurückzahlen". Aber das ellenlange Vorstrafenregister mit 17 Einträgen, darunter zehn Verurteilungen wegen Betrugs, spricht Bände. Trotzdem ging der erneute Betrugsfall eines Selbstständigen, der in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Haßfurt stand, glimpflich aus. Amtsrichterin Ilona Conver gab dem Kleinunternehmer mit einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe eine letzte Chance.
Was verhandelt wurde, spielte sich bereits im September 2012 ab. Damals wurde der Selbstständige von einem anderen Betrieb beauftragt, 300 Danksagungskarten, 250 Plakate und 14 T-Shirts zu liefern. Um diese Leistung zu erbringen, benötigte der Mann die Dienstleistung einer fremden Druckerei.
Also suchte er eine entsprechende Firma quasi als Subunternehmer und vergab an sie seinerseits einen Druckauftrag.
Alles lief glatt, die bestellten Produkte landeten pünktlich bei dem Auftraggeber. Und der bezahlte ebenso pünktlich den Angeklagten. Ein Teil dieses Geldes hätte der Mann nun an seinen Subunternehmer weiterleiten müssen. Das unterließ er, weil er die Knete für anderweitige, dringlichere Zahlungsverpflichtungen brauchte.
"Wenn ich meine Miete, die Telefonkosten und die Bankkredite nicht zurückzahle, kann ich nicht weiterarbeiten", begründete der 39-Jährige sein Verhalten. Mit seiner Strategie "Loch auf - Loch zu" hat er sich in einen fatalen Teufelskreis geritten.
Tatsächlich steckt der Unternehmer in einem fast aussichtslosen finanziellen Engpass.
Ein als Zeuge geladener Gerichtsvollzieher verlas eine lange Liste von Verbindlichkeiten, die sich insgesamt zu einem riesigen Schuldenberg summieren. Immer noch hofft der Beschuldigte, nach und nach diesen Berg abtragen zu können. Mit Blick auf den Verhandlungsgegenstand hat er jedoch bewusst das Risiko in Kauf genommen, seinen Lieferanten nicht bezahlen zu können. Die Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz, was für einen Betrugsvorwurf ausreicht.
Dieses Fehlverhalten wiegt umso schwerer, als der Angeklagte schon mehrmals vor Gericht stand und sogar eine 16-monatige Freiheitsstrafe wegen der Gaunereien absitzen musste. Für den Vertreter der Anklage kam nur eine erneute Haftstrafe in Betracht. Von daher plädierte der Staatsanwalt auf sechs Monate "ohne". Die Strafrichterin rang sich aber zu einer neuen Bewährungsstrafe durch.
Drei Jahre lang wird der Vollzug erst mal ausgesetzt - wenn der Verurteilte in der Zeit nicht wieder etwas ausfrisst. Als zusätzliche Auflage muss der Beschuldigte den Rechnungsbetrag von 691,97 Euro und die entstandenen Mahnkosten innerhalb von sechs Wochen an den Geschädigten zahlen. Ob der Staatsanwalt in Berufung geht, blieb beim Prozess offen.