Wahrheit ist vor Gericht geboten. Wer im Zeugenstand gegen diesen Grundsatz verstößt, kann ganz schön Ärger bekommen. Bei einem Pärchen aus dem Landkreis ließ das Amtsgericht Haßfurt nur ausnahmsweise Milde walten.
Ein Paar, das eine gemeinsame Zukunft plant, muss zusammenhalten. Das war der Hintergrund einer Falschaussage, deren sich ein junger Mann (24 Jahre) vor über einem Jahr schuldig gemacht hatte. Damals stand dessen gleichaltrige Freundin wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, nun saßen der damalige Zeuge und dessen Bruder auf der Anklagebank in Haßfurt. Wegen der besonderen Umstände des Falls kamen beide mit einem blauen Auge davon - das Amtsgericht stellte die Verfahren ein.
Wer einem anderen - aus welchem Grund auch immer - eine Gefälligkeit tun will und vor Gericht wahrheitswidrig den Entlastungszeugen spielt, bewegt sich auf ganz dünnem Eis.
Justitia zeigt Härte Bei solchen Delikten - auch wenn der Zeuge nicht vereidigt wird - versteht Justitia keinen Spaß. Das ist durchaus nachvollziehbar, denn eine falsche Zeugenaussage führt häufig zu einem Fehlurteil. Dann wird ein Schuldiger freigesprochen oder aber ein Unschuldiger verurteilt. Juristen raten daher dringend davon ab, sich als Zeuge zu einer falschen Aussage hinreißen zu lassen.
Was war geschehen? Am 25. Januar 2013 tagte in Haßfurt das Amtsgericht. Angeklagt war eine damals 22-Jährige, die in der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober 2012 vor der Diskothek in Hofheim wie eine Furie getobt hatte. Aus nichtigem Anlass, aber unter dem Einfluss von über zwei Promille Alkohol, hatte sie einem 21-jährigen Mann eine Bierflasche über den Kopf gehauen.
Strafrichter Roland Wiltschka verurteilte damals die junge Mutter zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Der Richterspruch stützte sich auf die glaubhaften Aussagen von drei Augenzeugen. Der Freund der damals Angeklagten und dessen Bruder (23) spielten seinerzeit - vergeblich - die Entlastungszeugen. Wenige Tage später plagte sie ihr schlechtes Gewissen so arg, dass sie in einem Brief an das Gericht ihr Fehlverhalten einräumten.
Ehrlichkeit zahlt sich aus Deshalb standen nun die beiden wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Die Rechtsanwälte Hubertus Krause und Kerstin Rieger betonten die besonderen Umstände des Falls. Insbesondere die Tatsache, dass beide freiwillig ihre Straftat zugegeben hatten, sprach für die jungen Männer. Frau Rieger führte zudem die Ehrlichkeit ihres Mandanten ins Feld. Hätte er damals behauptet, mit seiner Freundin verlobt zu sein, wäre er nicht verpflichtet gewesen, überhaupt auszusagen.
Nach kurzer Bedenkzeit war Staatsanwalt Thomas Förster mit der Einstellung einverstanden. Während der Bruder ohne Auflage davonkam, muss der junge Vater 1200 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen. Da er momentan eine Meisterschule besucht, darf er den Betrag in monatlichen Raten von 200 Euro abstottern.