Täter-Opfer-Ausgleich lohnt sich

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Foto: Matthias Hoch, Archiv
Foto: Matthias Hoch, Archiv

Das Amtsgericht Haßfurt stellte ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen einen 37-jährigen Mann ein.

Die Anklage wegen Körperverletzung endete für den 37-jährigen ledigen Angeklagten aus dem Maintal optimal: Obwohl der Mann einschlägig vorbestraft ist, hat das Amtsgericht Haßfurt das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt. Maßgeblich dafür war der vorher erfolgreiche außergerichtliche Täter-Opfer-Ausgleich. Staatsanwalt und Gericht honorierten diese Form der Wiedergutmachung.

Konkret ging es um eine Rauferei auf der Eltmanner Mainlände. Die handgreifliche Auseinandersetzung spielte sich mitten in der Nacht zum Sonntag des 23. Juni letzten Jahres gegen halb zwei ab. Am meisten kriegte bei der Keilerei ein 28-jähriger Mann ab, der etliche Ohrfeigen einstecken musste. Darüber hinaus erlitt er Rippenprellungen, und sogar einen abgebrochenen Zahn hatte er zu beklagen.

Allerdings waren an dem Streit einige weitere - allesamt stark alkoholisierte - Personen beteiligt. Auf deren Zeugenaussage verzichteten die Juristen unisono.

Für den Angeklagten erklärte dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Willy Marquardt, dass sein Mandant zugebe, die Maulschellen ausgeteilt zu haben. Ihm sei klar, dass er sich damit falsch verhalten und strafbar gemacht habe, und er bereue die Tat zutiefst. Inzwischen, so berichtete der Verteidiger weiter, habe ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden.


Befriedigende Lösung

Dabei habe es ein persönliches Treffen der Hauptbeteiligten gegeben. Sein Klient habe sich bei dem Geschädigten entschuldigt und ihm einen Entschädigungsbetrag von 300 Euro ausgehändigt. Diese einvernehmliche Regelung sei für beide Seiten eine befriedigende Lösung.

Im Zeugenstand bestätigte der Geschlagene diese Angaben. An den Tatvorgang konnte er sich nur vage erinnern, wobei er die Vermutung äußerte, dass für den ausgeschlagenen Zahn und die Rippenprellungen ein dritter Beteiligter verantwortlich sei. Jedenfalls habe er sich mit dem Angeklagten ausgesprochen und nehme dessen Entschuldigung an.

Auf Nachfrage von Staatsanwalt Ralf Hofmann erklärte der Zeuge weiter, dass er an einer Strafverfolgung nicht mehr interessiert sei und seinen Strafantrag zurücknehme. Mit der erhaltenen Entschädigungssumme von 300 Euro sei für ihn die Angelegenheit "vom Tisch".

Nach dieser Einlassung fiel es sowohl dem Vertreter der Anklage als auch dem Gericht nicht schwer, das Verfahren vorläufig einzustellen. Dies ist juristisch möglich, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Strafverfolgung besteht und die Schuld nicht zu schwer ist.

Wenn der 37-Jährige die Geldauflage an die Wasserwacht in fünf Monatsraten zu je 100 Euro abgestottert hat, wird die Sache endgültig eingestellt.