Tacho-Dreher zahlt sich nicht aus

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Symbolbild. Foto: dpa/Weigel
Symbolbild. Foto: dpa/Weigel

Weil er den Kilometerstand seines Autos um gut 100.000 manipuliert hatte, musste sich ein Mann nun vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. Erschwerend kam hinzu: Er stand zum Tatzeitpunkt unter Bewährung, hatte aber Glück.

Jeder dritte Gebrauchtwagen in Deutschland ist mit gefälschtem Kilometerstand unterwegs, schätzt der ADAC. Viele Autos seien demnach nicht ausreichend gegen Tacho-Manipulation geschützt. Die Trickserei mit dem Tacho ist jedoch alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wegen einer solchen Tat wurde ein Ehepaar vom Haßfurter Amtsgericht zu empfindlichen Strafen verurteilt.

Das im Landkreis Haßberge lebende Ehepaar erwarb im Laufe des Jahres 2012 einen gebrauchten VW. Der Mann ist als gelernter Maler und Lackierer handwerklich nicht ungeschickt. Um das Fahrzeug "aufzutunen", baute er die Innenausstattung komplett aus und ersetzte sie durch hochwertige Teile eines anderen Autos. Mit neuen Sportsitzen, anderen Reifen und Felgen sowie einer Umlackierung wurde das gute Stück richtig aufgemotzt.

Da waren es nur noch 60.000

Bei dieser Gelegenheit tauschte er auch den Tacho aus. Während der alte Kilometerzähler einen Stand von 184.000 Kilometern hatte, standen auf dem neu eingebauten Teil lediglich 62.500 Kilometer. Nachdem der Wagen auf diese Weise veredelt war, setzten beide ein Inserat ins Internet und boten den VW zum Verkauf an. Tatsächlich meldete sich alsbald ein Interessent und kam am 8. Oktober 2012 zu einer Probefahrt. Die Parteien wurden sich schnell handelseinig und für 2800 Euro bar auf die Hand wechselte das Automobil den Eigentümer.

Wodurch der Käufer in der Folgezeit misstrauisch wurde und wie er den Tachostand überprüfen ließ, wurde bei der Verhandlung nicht näher erläutert. Jedenfalls bemerkte er die Manipulation und wollte den Deal rückgängig machen.

Laut Anklageschrift war der Kaufpreis viel zu hoch. Den Wert des Fahrzeugs bezifferte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf höchstens 1200 Euro.

Weil das Ehepaar auf dem Vertrag beharrte, kam es zu einer Schadensersatzklage, die auch gegenwärtig noch anhängig ist. Im Zuge dieser Zivilklage erstattete der geleimte Käufer eine Strafanzeige bei der Polizei. Das wiederum rief den Staatsanwalt auf den Plan.

Schon neun mal vor Gericht

Als Amtsrichterin Ilona Conver den Auszug aus dem Bundeszentralregister verlas, erfuhren die Zuhörer, dass vor allem der Angeklagte schon einiges auf dem Kerbholz hat. Neunmal stand er bereits vor dem Kadi und - was noch schwerer wiegt - den Tachoschwindel hatte er sich unter laufender Bewährung geleistet. Darum war es nicht verwunderlich, dass die Vertretung der Anklage, eine Referendarin, dem Angeklagten vorwarf, ein typischer Bewährungsversager zu sein.

Sie war der Meinung, dass der Mann in der Vergangenheit bereits genug Chancen bekommen habe, und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr "ohne". Die Ehefrau dagegen sei eher in einer Mitläuferrolle, was mit einer Geldstrafe geahndet werden sollte.

Letzte Warnung

Nach kurzer Beratung rang sich das Gericht dazu durch, die Ehefrau zu einer Geldstrafe von 2500 Euro zu verurteilen. Der angeklagte Mann erhält eine letzte Chance: acht Monate Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss er 800 Euro als Geldauflage an die Lebenshilfe in Ebern zahlen. "Jetzt müssen Sie sich wirklich am Riemen reißen, beim nächsten Mal ist Ende am Gelände", las ihm die Strafrichterin die Leviten.