Streit mündet in Promille-Fahrt und endet vor Gericht

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Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt  Foto: Archiv

Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen Alkoholsünder zu einer Bewährungsstrafe - gerade noch einmal. Der 43-Jährige ist bereits mehrfach aufgefallen und stand unter laufender Bewährung. Jetzt kämpft er gegen seine Sucht an.

Der ruhig und überlegt wirkende Mann (43 Jahre), in Anzug und Krawatte, saß wie ein wohlsituierter Geschäftsmann auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt. Vom ersten Anschein hätte man nicht vermutet, dass es sich hier um jemanden handelt, der schon wiederholt vor dem Kadi stand und nun wegen einer Alkoholfahrt erneut ins Visier des Staatsanwalts geraten war. Wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte ihn das Gericht zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe, die aber drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wird.

Für den vollumfänglich geständigen Angeklagten erläuterte dessen Rechtsbeistand Alexander Wessen den Tathergang. Am 14. September 2013, es war ein Samstag, fuhr der im Maintal lebende Mann zusammen mit seiner Lebensgefährtin nach Bamberg. Dort, so der Plan, wollte man sich mit Kumpels treffen und gemeinsam feiern.
Der Beschuldigte war sich bewusst, dass der Alkohol ihn in der Vergangenheit bereits mehrmals in Teufels Küche gebracht hatte.

Erst Bier, dann Rum

Deshalb, so die Einlassung bei Gericht, habe er sich vorgenommen, nur Bier zu konsumieren. Irgendwann im Laufe des Abends aber sei einer der Kumpane mit einer Rumflasche aufgetaucht, und da konnte er nicht widerstehen. Immerhin war der Mann so einsichtig, dass er sich bei der Rückfahrt auf dem Beifahrersitz niederließ und seine Begleiterin den Wagen steuerte.

Auf der Heimfahrt aber kam es - wegen eines nichtigen Anlasses - zu einem folgenschweren Streit zwischen den beiden. Im Laufe dieser Auseinandersetzung riss der aufgebrachte Beifahrer den Innenspiegel des Autos herunter und donnerte mit seiner Faust so heftig gegen die Windschutzscheibe, dass das Glas zersprang. Da sich der Mann nicht beruhigen ließ, steuerte die Fahrerin den Pkw auf die Standspur der Autobahn A 70 und alarmierte die Polizei.

Bevor die Ordnungshüter am Ort des Geschehens auftauchten, hatte der Alkoholisierte die Initiative ergriffen, sich selber hinters Steuer des Autos gesetzt und war nach Hause gefahren. Dort holten ihn etwas später die Beamten aus dem Bett und nahmen ihn zur Blutentnahme mit. Obwohl fast drei Stunden seit dem Zwischenfall auf der Autobahn vergangen waren, hatte er noch immer stattliche 1,78 Promille intus.

Wieder versöhnt

Mit seiner Lebensgefährtin hat sich der Mann zwischenzeitlich längst wieder versöhnt. Die Frau erschien zwar bei Gericht, machte aber als Verlobte im Zeugenstand von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der Knackpunkt des Prozesses war, dass der Angeklagten zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass bei einem Widerruf der Bewährung die Frau und das gemeinsame Kind mehr bestraft würden als sein reuiger Mandant, der seit einiger Zeit eine ambulante Suchttherapie absolviere. Damit versuche er, seine Alkoholkrankheit in den Griff zu bekommen, sagte der Anwalt.

Diesem Argument zustimmend, räumte die Strafrichterin Ilona Conver eine erneute, die wohl letzte Chance ein. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe darf in den nächsten zweieinhalb Jahren keine Fahrerlaubnis erteilt werden und der Verurteilte muss 450 Euro als Geldauflage an den Bund gegen Alkohol und Drogen bezahlen. Das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt ist allerdings noch nicht rechtskräftig.