Druckartikel: Mann wegen Beleidigung eines jungen Mädchens verurteilt

Mann wegen Beleidigung eines jungen Mädchens verurteilt


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Montag, 05. Mai 2014

Das Amtsgericht in Haßfurt brummte einem 42-Jährigen eine Geldstrafe auf. Der Angeklagte hatte ein 13-jähriges Mädchen in unanständiger Weise bedrängt. Der Richter wertete die Verfehlungen allerdings nur als Beleidigung.
Ein Richter des Haßfurter Amtsgerichts verurteilte einen Mann wegen Beleidigung einer 13-Jährigen zu einer Geldstrafe. Foto: Flegel/Archiv


Wie sooft begann alles ganz harmlos. Zuerst umschmeichelte der Mann (42 Jahre) die 13-jährige Schülerin mit Kosenamen wie "Schatzi" und "Mausi". Es blieb aber nicht beim verbalen Flirt. Das Amtsgericht Haßfurt hielt es in einem Strafprozess für erwiesen, dass der Angeklagte das Mädchen unter der Bluse am Rücken streichelte, ihr einige Poklapse verabreichte und sie zum späteren Beischlaf aufforderte. Wegen dieser als Beleidigung gewerteten Vorfälle und wegen eines Hartz-IV-Betrugs wurde der Angeklagte jetzt zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Hinsichtlich des Betrugs beim Jobcenter war der Arbeitslose geständig. Er hatte am 23. August letzten Jahres einen Weiterbewilligungsantrag bei dem Amt gestellt. Und dabei verschwiegen, dass bereits drei Wochen vorher seine Tochter ausgezogen war.

Der Beschuldigte begründete sein Verhalten damit, dass er damals dachte, seine Tochter würde bald wieder zurückkehren, da sie ihre Kleidung in der Wohnung gelassen hatte.

Trotzdem, betonte Staatsanwalt Thomas Förster, sei der Beschuldigte verpflichtet gewesen, den Sachverhalt der Behörde anzuzeigen. Die Sache flog einige Wochen später auf, als die Tochter selbst vorsprach und eine andere Adresse angab. Die 479 Euro, die der Hartz-IV-Bezieher zu viel erhalten hatte, werden ihm seitdem in 20-Euro-Raten monatlich von seinem Arbeitslosengeld abgezogen.

Der andere Fall

Schwieriger gestaltete sich die Aufklärung bezüglich der anderen Vorwürfe. Dazu wurde eine Reihe von Zeugen vernommen. Neben dem Opfer sagten auch deren Eltern aus.
In fröhlicher Runde hätten sich Anfang 2013 die Familie und der Angeklagte beim Spielen kennengelernt. Alle hätten sich gegenseitig sympathisch gefunden und so sei es zu wiederholten Besuchen des 42-Jährigen im Elternhaus des Teenagers gekommen.

Dort und bei gemeinsamen Einkäufen kam es offensichtlich zu dem, was man landläufig Grapschen nennt: "Der Mann hat seine Hände nicht dort gelassen, wo sie hingehören", sagte die Mutter. Quasi freundschaftlich habe er das Mädchen umarmt, der 13-Jährigen unter der Bluse den Rücken gekrault, wie zufällig den Busen gestreift, und einmal sah der Vater sogar die Hand des Mannes am Oberschenkel seiner Tochter.

Bei einer Einkaufstour soll der Beschuldigte dem Mädchen mehrmals spielerisch auf den Po geklatscht haben. Für erwiesen hielt das Gericht den Spruch: "Wenn du 14 Jahre alt bist und wir zusammen in die Kiste steigen, können deine Eltern gar nichts machen". An diesem Punkt wurde es der Teenagerin, die sich anfangs gerne den Hof machen ließ, zu viel und sie offenbarte sich ihrer Mutter.

Wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft

Da sich - noch vor der Strafanzeige - im Laufe des letzten Jahres das Verhältnis der Beteiligten zunehmend eingetrübt hätte, unterstellte der Beschuldigte einen Racheakt als Motiv. Daran mochte Strafrichter Martin Kober angesichts einschlägiger Vorstrafen nicht glauben. Wegen Betrugs, Unterschlagung und wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen liegen Einträge im Bundeszentralregister vor. Kober verhängte eine Geldstrafe gegen den Angeklagten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.