Das Haßfurter Amtsgericht verdonnerte einen 29-jährigen Drogen-Kriminellen zu einer Haftstrafe. Der Mann hatte Hanfpflanzen für seinen Rauschgiftkonsum ziehen wollen. Weil er unter Bewährung stand, muss er hinter Gitter.
Als die Polizei anrückte und die kleine Marihuana-Aufzuchtanlage aushob, befand sich die Plantage noch im Aufbau. In der Küche lagen Hanfsamen auf einem feuchten Papier, um sie zum Keimen zu bringen. Etwas weiter gediehen waren die 28 kleinen Stecklinge, die die Polizeibeamten im Keller fanden. Weil der 29-jährige Züchter zu dieser Zeit unter Bewährung stand, muss er nun für drei Monate in den Knast. Dieses Urteil, das bereits rechtskräftig ist, verhängte das Amtsgericht Haßfurt in einem Strafprozess.
Wie der zuständige Kommissar im Zeugenstand aussagte, erfolgte die Hausdurchsuchung in einer Kleinstadt im Maintal am 27. Juni des letzten Jahres. Die aufgefundenen Pflänzchen waren noch so klein, dass man nicht erkennen konnte, ob es sich um ein verbotenes Kraut handelte. Deshalb kassierten die Ordnungshüter die verdächtigen Töpfe ein und gossen sie fleißig im Polizeirevier. Die ominösen Pflanzen gediehen prächtig, und nach wenigen Wochen, so der Kommissar leicht schmunzelnd, war das Ergebnis offensichtlich. Immerhin, führte er weiter aus, hätte eine spätere Ernte der Stauden im Freiland einige Kilogramm Cannabis eingebracht.
Auf Nachfrage behauptete der Beschuldigte, alles für den Eigenbedarf geplant zu haben. Der Mann war ins Visier der Ermittler geraten, weil er Kontakt mit einer jungen Frau hatte, die zuvor wegen diverser Drogendelikte verurteilt worden war. Und auf deren Handy fanden die Fahnder unter anderem die SMS-Nachrichten vom und an den Angeklagten.
Vor Gericht hinterließ der ledige Hobbygärtner nicht den Eindruck eines ausgebufften Drogendealers. Nervös und aufgeregt zappelte er mit den Füßen unterm Tisch und der Strafrichterin Ilona Conver erschien er wie das sprichwörtliche Häufchen Elend. Der Arbeitslose räumte alles ein und schilderte vor dem Amtsgericht seine desolate Lebenssituation.
In den letzten Jahren, erzählte er stockend, sei so ziemlich alles schief gegangen in seiner Familie. Zeitweise sei er obdachlos gewesen, zeitweise habe er in Notunterkünften gehaust.
Durch seine Depression bedingt, habe er sich meist zu nichts aufraffen können. Er beteuerte, sein Leben grundlegend ändern zu wollen. Momentan lebt er von Hartz IV. Mit dem Rauschgift, sagte der Mann, habe er "aufgehört".
Der Staatsanwalt Ralf Hofmann wollte es genauer wissen und fragte: Wie lange denn schon? Zwei Wochen, lautete die Antwort.
Der Vertreter der Anklage kreidete dem Beschuldigten vor allem an, dass er zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand. Erst im November 2012 hatte ihn das Amtsgericht in Wunsiedel zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährungsauflage verdonnert, weil man ihn dabei erwischt hatte, wie er Drogen ins Land schmuggeln wollte.
Vor diesem Hintergrund sah Hofmann keinen Spielraum für eine erneute letzte Chance.
Dieser Auffassung schloss sich die Vorsitzende Richterin an. Der Verurteilte muss nun damit rechnen, längere Zeit einzurücken, weil er zusätzlich auch die Ende 2012 verhängte Strafe verbüßen muss. Gleichwohl nahm der Angeklagte das Urteil des Amtsgerichts an, wodurch es sofort rechtskräftig geworden ist.
Zuerst: ich bin absolut gegen jegliche Freigabe von Rauschgift, auch wenn es in gewissen Kreisen scheinbar Mode ist, öffentlich Propaganda dafür zu betreiben.
Das Aufziehen von Hanf-Keimlingen in der Polizeiinspektion ist dagegen wirklich mehr als nur makaber. Man sieht vor seinem geistigen Auge regelrecht Ottfried Fischer als Pfarrer Braun und Hauptkommissar Geiger (Peter Heinrich Brix) Pate stehen. Bischof Hemmelrath (Hans-Michael Rehberg), sonst ein strikter Gegner des Kriminalisierens, scheint im Urlaub gewesen zu sein.
...hätte die Überschrift eigentlich lauten sollen. Denn selbst der Anbau von nicht-berauschendem Faserhanf ist in Deutschland genehmigungspflichtig und ansonsten strafbar (egal ob Polizeibeamter mit dummen Ausreden oder einfacher Bürger, der den Schwarzmarkt und damit organisiert-kriminelle Strukturen nicht unterstützen will), ganz zu schweigen von potentem Cannabis. Das Wichtigste aber ist, und das wisst ihr Prohibitions-Propagandisten, für die Recherche augenscheinlich tatsächlich ein Fremdwort ist, nicht, dass man sowohl Hanfsamen eindeutig als Hanfsamen bestimmen kann, als auch Keimlinge direkt nach der Keimnung, und Stecklinge sowieso. Das Aufziehen der Pflanzen auf dem Revier hatte also rein garnichts damit zu tun, herauszufinden, ob es sich wirklich um verbotene Pflanzen handelt. Und sowieso, wo kämen wir denn hin, wenn alle unbekannten Samen oder Pflanzen, die die Polizei irgendwo findet, mitnähme und auf dem Revier anbauen würde? Für sowas (Bestimmung, Analyse etc) gibt es immerhin Fachleute, die sowas in Sekunden-, allerhöchstens Minutenschnelle erledigen könnten, welche die Polizisten offensichtlich nicht sind.
Ernsthaft, würde es in diesem, unseren Lande gerecht zu gehen, sprich: Gleiches Recht für alle!, würden diese Beamten auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das BtmG über sich ergehen lassen müssen, mit allen dazugehörigen Konsequenzen. Aber in Wirklichkeit können sich Polizeibeamte hier alles erlauben, völlig egal, ob rechtskonform oder nicht. Und das nehmen sie sich auch nur allzugerne heraus, wie man sieht.
Kriminelle sind Menschen die anderen oder der Gesellschaft Schaden zu fügen. Die Verfolgung von Drogenkonsumenten ist äußerst fragwürdig weil diese allerhöchstens sich selbst Schaden zufügen.
Wenn diese dann fälschlicherweise durch den Staat verfolgt werden sollte man diesen Fehler nicht verbal legitimieren indem man von Drogenkriminellen spricht, sondern laut und offen die Wahrheit sagen: Ein jeder soll so Leben wie er es für Richtig hält ! Der Statt darf niemanden wegen sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit oder der freien Wahl seines Rauschmittels verfolgen, denn dieses ist immer ein untrügliches Zeichen von repressiven Gesellschaftsformen - sprich Diktaturen !!!
Die Verfolgung von Menschen die Cannabis besitzen geht nun in Deutschland seit über 80 Jahren so. Ca. 4 Mio., zumindest gelegentliche, Konsumenten zeigen, dass Cannabis mitten in der Gesellschaft angekommen ist. Es gibt in Deutschland sogar 14 Mio. "Probierer" (Ich vermute das die Dunkelziffer noch höher ist.) Das Verbot und die bestehenden Strafen führten hier nicht zu einem effektiven Rückgang an Konsumenten oder Verfügbarkeit. Ebenso gibt es keinen Zusammenhang zwischen Konsum und Verbotslage. Regelmäßiger Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden.
Besser wäre ein staatlich regulierter Markt, dann könnte ein Jugend- und Konsumentenschutz erst eingeführt werden.
... laut unserer Kanzlerin schafft bereits der Konsum einer geringen Menge Cannabis einer sehr, sehr hohe Abhängigkeit... im Gegensatz zu Alkohol. *rolleyes* Was soll man dazu noch sagen?